Thema Hauptwohnsitz

Diskriminierung bei Semesterticket: Urteil in Wien

Wien
15.09.2022 18:15

Die Wiener Linien sind aufgrund einer Diskriminierung beim Semesterticketkauf rechtskräftig verurteilt worden. Ein Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für ansässige 75 Euro. „Ticketerstattung.at“ klagte die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Ticket für die „erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb“, hieß es von der Plattform am Donnerstag.

Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Bisher schlossen sich rund 3.000 Studierende dem Sammelverfahren an. Die Summe belaufe sich derzeit auf mehr als vier Millionen Euro. Betroffen sind alle Studierenden ohne Hauptwohnsitz in Wien. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleichbehandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.

Revision nicht mehr möglich
Die Plattform „Ticketerstattung.at“ wurde von der Scrimber IT-Service GmbH ins Leben gerufen. „Wir haben in erster und zweiter Instanz vollumfänglich gewonnen und freuen uns, dass die Gerichte unserer Rechtsansicht folgen“, sagte Geschäftsführer Constantin Gulner. Die Planungen für das Sammelverfahren laufen schon seit 2020. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Dezember 2021 haben die Wiener Linien Berufung erhoben, sodass der Rechtsstreit beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängig wurde. Das erstinstanzliche Urteil wurde von der zweiten Instanz zur Gänze bestätigt, eine Revision beim Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich.

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Wir hoffen, den Studierenden bald ihre Ansprüche überweisen zu können.

Die Plattform "Ticketerstattung.at"

Die Teilnahme am Sammelverfahren via der Plattform ist weiterhin möglich. Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, die ein oder mehrere Semestertickets um 150 Euro erworben haben, können sich dem Verfahren anschließen. Sobald die Wiener Linien die Ansprüche überwiesen haben, werden 73 Prozent des Betrags an die Studierenden ausbezahlt. Der Rest verbleibt bei der Plattform für die erfolgte Übernahme des Prozesskostenrisikos sowie den administrativen Aufwand bei der Durchsetzung der Ansprüche. „Wir hoffen, den Studierenden bald ihre Ansprüche überweisen zu können“, hieß es von der Plattform.

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Nachdem die juristische Bewertung dieser Thematik offenbar nicht eindeutig ist, werden wir das weitere Vorgehen einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen.

Ein Sprecher der Wiener Linien

Die Wiener Linien bestätigten das Urteil des Wiener Landesgerichts. „Wir kommen dem aktuellen Einzelurteil des Landesgerichts Wien zur Klage der drei dahinter stehenden Studierenden selbstverständlich nach und werden dieses erfüllen“, hieß es in einer Stellungnahme. Zugleich wurden mögliche weitere Schritte angekündigt: „Zu dieser Thematik gab es in jüngster Vergangenheit jedoch auch Entscheidungen, die unserer Rechtsansicht gefolgt sind und dem nun vorliegenden Urteil inhaltlich entgegenstehen. Nachdem die juristische Bewertung dieser Thematik offenbar nicht eindeutig ist, werden wir das weitere Vorgehen einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen“, so die Wiener Linien.

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