Ein verantwortungsloser Fehlschuss einer Jägerin traf anstelle des aufgescheuchten Hasen ein heute 45-jähriges Opfer, das in der Treiberkette stand. Fast sieben Jahre musste der Mann auf das Schmerzensgeld warten. „Ein Wahnsinn“ ist Anwalt Peter Ozlberger ob der langen Dauer trotz eindeutigen Sachverhalts verärgert.
Endlich: Das Ende eines Marathon-Gerichtsprozesses ist da, dessen Anfang 2015 in einem Wald in der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya liegt. Eine damals übermotivierte und heute 55 Jahre alte Jägerin war erstmals bei einer Treibjagd dabei. Während die Treiber einen Hasen aus seinem Versteck scheuchten, schoss sie in Richtung der Menschenkette und verletzte damit einen heute 45-jährigen Treiber. Die Schrotladung traf ihn seitlich am Oberschenkel und am Gesäß.
Auf Diversion folgte Marathon
Im Strafprozess stellte ein Gutachter fest, dass die Geschosse zu den Patronen der Jägerin passten. Nach Berufung wurde eine Diversion gezahlt. Damit wurde das Verfahren ohne Strafurteil und damit auch ohne Zuspruch von Schmerzensgeld abgeschlossen. Das klagte der Waidhofner Jurist Peter Ozlberger, Anwalt des 45-Jährigen, ein. Es folgte ein Prozess-Marathon, nicht nur, weil der Gutachter nicht mehr verfügbar war: Die Beschuldigte behauptete, das Opfer nicht getroffen zu haben.
Ein typisches Beispiel, wie langsam die Mühlen des Gesetzes trotz klaren Sachverhalts mahlen. Das kostet zuviel Geld und Zeit!
Rechtsanwalt Peter Ozlberger
Mehr als 23.000 Euro Gesamtkosten
Nach fast sieben Jahren steht nun fest: Mehr als 3000 Euro samt Zinsen stehen dem Treiber zu, die Gerichtskosten belaufen sich auf 20.000 (!) Euro. „Eigentlich ein Wahnsinn, wie lange man die Klärung eines eindeutigen Sachverhalts hinauszögern kann“, ärgert sich Ozlberger.
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