Im Wiener Landesgericht schwiegen sich die angeklagten Cousins über den Anlass aus und redeten lieber über eine „Notwehr-Aktion“. Wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung kassierten die Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen.
Warum fährt man zum „Showdown“, wenn die Situation in der Familie eh schon zum Zerreißen gespannt ist? Das fragt sich seufzend nicht nur Anwalt Werner Tomanek, der einen der Cousins vertritt.
Eisenstange gegen Messer
Treffpunkt war eine Tiefgarage um 20 Uhr - man ging davon aus, dass diese um die Uhrzeit schon eher leer war. Und dann ging es auch schon rasch zur Sache. Der eine ging mit dem gezückten Messer zum gegnerischen Auto, der andere fuhr mit quietschenden Reifen los. Aber nur, um „umzuparken“ - und dann sofort mit einer Eisenstange auf den Messerangreifer loszugehen. Passiert ist allen - genau nichts. Und trotzdem sind sie alle wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. In ihrer Verantwortung sind sie sich jedenfalls einig, die Cousins: „Notwehr!“
Gerüchte als Grund für Familienzwist
Notwehr aus Zorn, verletzter Eitelkeit und mehr - denn „gerüchteweise“ soll sich der eine Cousin mit der Frau des anderen Cousins in einem Hotel vergnügt haben. Wie auch immer - es setzt bedingte Strafen von acht bis 18 Monaten.
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