117 Seiten umfasst die Anklage gegen sechs verdächtige Mitwisser des Wiener Terror-Anschlags. Ihnen wird Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord vorgeworfen.
Der Haupttäter des Terror-Amoklaufs in der Wiener Innenstadt ist tot. Erschossen von den Einsatzkräften. Und doch ist Kujtim F. Dreh- und Angelpunkt der 117 Seiten umfassenden Anklage, die nun sechs Mitwisser vor ein Schwurgericht bringen wird. Ein Prozessstart steht noch nicht fest, zumal die Angeklagten und ihre Anwälte noch Einspruch gegen die Anklage erheben können.
Mithäftlinge nach Waffe gefragt
Beschuldigt wird nun jener 24-Jährige, der gemeinsam mit dem späteren Attentäter bereits in Haft saß. 22 Monate wegen terroristischer Vereinigung - sie hatten IS-Propaganda verbreitet und wollten nach Syrien. Trotz Verurteilung und Betreuung zur De-Radikalisierung hielten sie an ihrer Gesinnung fest - und sollen noch in der Haft Anschlagspläne gewälzt haben! Laut Anklage soll der Attentäter einen Mithäftling gefragt haben, wie er denn an eine Waffe kommen könne - für einen Anschlag am Stephansplatz!
Nach seiner Entlassung kontaktierte Kujtim F. einen Freund aus Kindertagen - ebenfalls verurteilt wegen islamistischen Gedankenguts. Diesen besuchte er im Gefängnis, ihm wirft man vor, Verbindungen zu Waffenhändlern geliefert zu haben.
Stunden vor dem Anschlag rekonstruiert
Besonders tatkräftig bei den Terror-Plänen soll ihn ein 28-jähriger Afghane unterstützt haben, der sogar beim Attentäter eingezogen war. Genau rekonstruiert hat die Anklage die Stunden vor dem Anschlag - mit Besuchen Gleichgesinnter, dem Posten eines Abschiedsbriefes auf Instagram, wo die Tat angekündigt war. Es kamen noch mehr Besucher - sie sollen alle beobachtet bzw. sogar geholfen haben, als sich Kujtim F. die Sprengstoff-Attrappe umgeschnallt, die Schnellfeuerwaffe geladen und sein Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt hatte.
Es gibt nur Indizien. Ich bin überzeugt, dass der Schwurgerichtshof über dieses fürchterliche Geschehen objektiv und fair urteilen wird.
Rudolf Mayer verteidigt zwei der Angeklagten.
Verteidiger stellen Beteiligung infrage
Für Anwalt Rudolf Mayer - er verteidigt zwei der Angeklagten - sind dies alles nur Indizien: „Man braucht aber auch eine geschlossene Indizienkette, die keinen anderen Schluss zulässt, dass sie an der furchtbaren Tat tatsächlich beteiligt waren. Das sehe ich nicht.“ Kollege Elmar Kresbach spricht von „mangelnden Beweisen“.
Für den Prozess wird wohl die höchste Sicherheitsstufe gelten ...
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