Für den blutigen Angriff auf einen Nachbarn in einer Bregenzer Siedlung wandert der Täter (38) zweieinhalb Jahre in den Knast.
Eine rund zehn Zentimeter lange Narbe im Gesicht des 46-jährigen Opfers lassen die brutale und gleichermaßen feige Attacke, welche sich Mitte April in der Landeshauptstadt ereignet hatte, erahnen. Zum Tathergang: Opfer und Täter wohnen im selben Haus, kennen sich nur flüchtig vom „Grüß Gott“-Sagen.
Der Täter, ein 38-jähriger Alkoholiker, dreht an jenem Tag die Musik in seiner Wohnung volle Kanne auf. Als um 22 Uhr immer noch nicht Ruhe ist, reicht es dem Nachbarn und er wird vorstellig. „Ich wollte ihn einfach bitten, die Musik auf Zimmerlautstärke runterzudrehen“, so der Angestellte. Da habe ihm der Beschuldigte unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und im Anschluss die Machete über den Schädel gezogen. Das Ergebnis: mehrfacher Jochbeinbruch, durchtrennte Nervenstränge im Gesicht und eine unübersehbare Narbe. Dennoch gelingt dem blutüberströmten Opfer die Flucht in die eigene Wohnung. Nachbarn alarmieren schließlich Rettung und Polizei. Während das schwer verletzte Opfer ins Krankenhaus eingeliefert wird, stürmt die Cobra-Einheit die Wohnung des Angreifers und nimmt ihn fest.
Täter trank „sechs oder sieben Flaschen Wein“
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte schuldig. „Ich weiß auch nicht, was da in mich gefahren ist. Ich hatte nach erfolgreicher Therapie am Abend vor der Tat einen Alkoholrückfall, trank sechs oder sieben Flaschen Wein“, sagt er. „Und wozu brauchen Sie eine Machete? Wollten Sie in den Dschungel auswandern?“, fragt der Richter. „Nein, ich bin halt viel an der Bregenzerache unterwegs und schlage mir mit der Machete immer den Weg durch das Dickicht frei“, kommt prompt die Antwort.
Ich weiß auch nicht, was da in mich gefahren ist. Ich hatte nach erfolgreicher Therapie einen Rückfall, trank sechs oder sieben Flaschen Wein.
Der Angeklagte vor Gericht
Den Weg in die Freiheit hat sich der „Machetenmann“ durch die Tat allerdings für die nächsten zweieinhalb Jahre verbaut. So lange dauert nämlich die rechtskräftig verhängte Haftstrafe. Außerdem muss der 38-Jährige dem Opfer 10.100 Euro Teilschmerzensgeld zahlen sowie für mögliche Folgeschäden aufkommen.













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