Urteil vom VfGH

Kiffer blitzt bei rot-weiß-rotem Höchstgericht ab

Niederösterreich
20.07.2022 16:00

Legal kiffen wollte ein Mödlinger, der auf offener Straße mit Joint ertappt und angezeigt wurde. Das bekämpfte er bis zum Verfassungsgerichtshof. Die österreichischen Höchstrichter sprachen nun ein Urteil. 

Mein Mandant möchte Cannabis konsumieren, so, wie ein Großteil der Bevölkerung Alkohol genießt“, hatte der Anwalt Helmut Grauper namens seines Mandanten Paul Burger aus Mödling argumentiert. Dieser kifft aus Überzeugung und rief, nachdem er mit einem Joint auf offener Straße ertappt und angezeigt worden war, die rot-weiß-roten Höchstrichter an.

Ein Konsumverbot von Cannabis sei unverhältnismäßig und unsachlich. „Ein Verbot von Konsum und Anbau zum Eigenbedarf verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht“, hieß es in der Eingabe.

High sein bleibt verboten
High sein je nach Sucht und Laune bleibt aber verboten! Es liege im „rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von auf solche Weise erfassten Suchtmitteln strenger zu regeln als etwa von Alkohol oder Tabakwaren“, heißt es im recht nüchternen VfGH-Statement. Vor diesem Hintergrund erscheine der Antrag auf Aufhebung des Verbotes aussichtslos.

Seine Joints ausdämpfen will der Hasch-Aktivist allerdings deswegen nicht: „Das ist erst der Anfang, ich werde nicht ruhen, bis das Rauchen legal wird!“

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