Energie und die Energiepreise werden zum Dauerthema vor Gericht: Eine Linzerin klagt den Verbund wegen Preiserhöhung bei Strom aus Wasserkraft. In Traun und Perg geht es in dieser Woche um vorzeitige Vertragsauflösungen trotz Preisgarantie bei einem Billigstromanbieter.
Hinter dem Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka liegt eine ereignisreiche Woche. Seine Klage gegen Preissteigerungen der Verbund AG bei Strom aus Wasserkraft hat zu zahlreichen Anfragen in seiner Kanzlei geführt. „Mit einem solchen Ansturm habe ich ehrlich gesagt nicht gerechnet. Der Verbund wurde inzwischen vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert und hat dazu um eine Fristerstreckung ersucht. Vor Gericht wird die Angelegenheit erst im Herbst kommen.“ Inzwischen hat Poduschka weitere Klagen eingereicht.
Stromvertrag wurde nach 12 Monaten aufgelöst
In Sachen Energie geht es für die Linzer Rechtsanwaltskanzlei auch in der beginnenden Woche weiter. Diesmal drehen sich Klagen in Perg und Traun nicht um Preiserhöhungen, sondern um die vorzeitige Vertragskündigung eines Strombilliganbieters. Das Vorarlberger Unternehmen MAXenergy hatte Kunden mit einer 18-monatigen Preisgarantie gelockt, die Verträge aber nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten gekündigt. „Dieser Teil des Vertrages war für die Kunden intransparent. Die Kläger verlangen Schadenersatz für die Mehrkosten, die ihnen durch einen Anbieterwechsel bei Strom und Gas entstehen.“
Die Chancen für die Abnehmer stehen gut. Am Bezirksgericht Dornbirn wurde über 25 Klagen durch den Verbraucherschutzverein (VSV) gegen MAXenergy ein Grundsatzurteil gefällt: Die Kunden durften die vertragliche Vereinbarung so verstehen, dass MAXenergy infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein Kündigungsrecht bereits nach 12 Monaten verzichtet hat.















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