Schütze hat Krebs

Mord im Hanusch-Spital – Prozess am 24. August

Wien
28.07.2011 12:10
Jener Mann, der im November 2009 in der Tiefgarage des Wiener Hanusch-Krankenhauses die Stationsschwester Helga L. erschossen haben soll, muss sich am 24. August vor einem Schwurgericht verantworten. An sich hätte der Mordprozess gegen den 51-Jährigen schon im vergangenen Dezember stattfinden sollen, doch der Angeklagte war damals nicht verhandlungsfähig. Der Mann leidet an Lungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Vor einigen Monaten wurde ihm ein mit Metastasen durchsetzter Lungenflügel entfernt.

Der 51-Jährige wollte laut Anklage der Krankenschwester ihr geparktes Auto rauben - weil die von ihren Arbeitskollegen als resolut beschriebene 49-Jährige die Autoschlüssel partout nicht hergeben wollte, zückte er eine Glock-Pistole und schoss ihr aus kurzer Distanz in den Bauch und in den Kopf.

Gutachten: "Derzeit verhandlungsfähig"
Obwohl der Angeklagte von seiner Krankheit schwer gezeichnet sein soll - er wird täglich aus seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus zu einer Strahlentherapie ins AKH gebracht -, besagt ein aktuelles medizinisches Gutachten, dass er derzeit verhandlungs- und vernehmungsfähig ist.

Der Staatsanwalt wird zusätzlich zu einem Schuldspruch wegen Mordes die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Basis dafür ist die Expertise eines psychiatrischen Sachverständigen, der den 51-Jährigen für derart gefährlich hält, dass von diesem ohne entsprechende therapeutische Behandlung im Maßnahmenvollzug neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten seien. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Fraglich, ob Mann vollzugstauglich sein wird
Ob der 51-Jährige im Fall einer Verurteilung nach dem Prozess tatsächlich in eine Justizvollzugsanstalt wechseln wird, erscheint im Hinblick auf sein gesundheitliches Befinden fraglich - mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte er vollzugsuntauglich sein. Haftunfähigkeit ist nur bei Strafgefangenen, nicht aber bei U-Häftlingen gesetzlich vorgesehen.

Neben dem Tötungsvorwurf wird dem Mann auch Brandstiftung angekreidet. Er soll unmittelbar vor der Bluttat die Wohnung seines Sohnes angezündet haben. Nachdem er auf die Krankenschwester geschossen hatte, soll er mit deren Pkw in die Steiermark gefahren sein und dort auch noch das Einfamilienhaus seiner Ex-Frau in Brand gesteckt haben, wobei er sich erheblich verletzte. Als er seine Wunden in einem Spital behandeln lassen wollte, wurde er von der Polizei, die ihm dank Bildern aus der Überwachungskamera in der Tiefgarage auf der Spur gewesen war, festgenommen.

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