„Zum Schnellfahren“

Angeklagter nach Crash wieder mit 200 PS unterwegs

Tirol
14.06.2022 12:18

Im Februar kam es zu einem fatalen Autounfall auf der B169 im Tiroler Zillertal. Ein 35-jähriger Ungar krachte frontal in den Gegenverkehr. Es gab drei Schwerverletzte. Nun musste sich der Angeklagte vor Gericht verantworten. Mittlerweile fährt er wieder einen 200-PS-Flitzer. „Nur zum Schnellfahren“, wie er bei der Verhandlung meinte.

Beim Prozess am Landesgericht in Innsbruck gibt der 35-Jährige vor Richterin Helga Moser alles zu und bekennt sich vollinhaltlich schuldig. Ein Lenker eines anderen Fahrzeuges „hätte auch tot sein können“, erklärt der Staatsanwalt.

Verheerendes Überholmanöver
Am 4. Februar dieses Jahres versuchte der Angeklagte in der Abenddämmerung in einer leichten Kurve mit 120 km/h zwei andere Pkw zu überholen. Dabei kollidierte er frontal mit einem talauswärts fahrenden Auto und wurde auch noch gegen den zweiten Wagen vor ihm geschleudert.

Insgesamt gab es drei Schwerverletzte in den anderen Fahrzeugen, unter anderem einen 28-Jährigen und eine junge Frau, die ein stumpfes Bauchtrauma wegen des Sicherheitsgurtes erlitt. Ihre blauen Flecken und die Schmerzen waren laut eigenen Aussagen nach rund einer Woche verschwunden, der 28-Jährige hat jedoch noch heute mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen.

Opfer wurde mit Helikopter in die Klinik gebracht
Das junge Unfallopfer musste von der Feuerwehr mit der Bergeschere befreit werden, nach der Erstversorgung flog ihn der Notarzthubschrauber „Heli 4“ in die Innsbrucker Klinik. Der 28-Jährige erlitt unter anderem einen offenen Oberschenkelhalsbruch, einen Harnröhrenriss, eine Milzruptur, eine Rissquetschwunde am Kopf und eine Hornhautverletzung.

Sein Becken mussten die Ärzte wieder zusammenschrauben und noch immer muss er aufgrund von Nervenschädigungen im linken Bein eine Schiene tragen: Ohne sie fällt der vordere Teil seines Fußes beim Aufsetzen der Ferse einfach nach unten. Abwärtsgehen in steilem Gelände ist für den jungen Mann ohne Stöcke nicht mehr möglich. Immerhin kann er wieder arbeiten. Nach der Reha kam die Physiotherapie, die er wohl noch lange machen muss.

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Übersetzen Sie dem Angeklagten das, damit er weiß, was er ihm angetan hat.

Die Richterin zur Dolmetscherin

„Übersetzen Sie dem Angeklagten das, damit er weiß, was er ihm angetan hat“, bittet die Richterin die Dolmetscherin für die ungarische Sprache. Dabei hatte der 28-Jährige viel Glück. Wie der Staatsanwalt sagt: „Er hätte auch tot sein können.“ Ein sicherlich schwerer Schlag für die Eltern, die im Verhandlungssaal als Zuschauer anwesend waren.

„Nur zum Schnellfahren“
Der ungarische Bodenleger, der seit fünf Jahren in Österreich ist, hat bereits ein neues Auto: einen Audi A7 mit 200 PS. „Lernen Sie nichts?“, will Richterin Moser wissen. Als sie nach dem Grund für die Vorliebe für solche Autos fragt, meint er: „Nur zum Schnellfahren.“

Über den Ungarn verhängte das Gericht eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, die ihm bedingt nachgesehen wird. Zudem muss er 7500 Euro Geldstrafe, 3000 Euro Teilschmerzensgeld an den 28-Jährigen und mehr als 6200 Euro an die Versicherung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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