Gemütlich liegen „Bacchus“ und „Mitra“ auf ihrer Matratze in der Wohnung von Sara Z. in Ostermiething (Oberösterreich). Was die Minischweine nicht ahnen können: Sie sollen laut Gemeindebescheid weg, dürfen nicht mehr in der Wohnung gehalten werden.
Sara Z. ist verzweifelt. Seit vier Jahren lebt sie mit ihren Minischweinen – sowie einem Hund und zwei Katzen – in der Wohnung in Ostermiething. Mit dem Einverständnis ihres Vermieters, dem nun von der Gemeinde eine 200-Euro-Strafe angedroht wurde, weil er die Schweinchen duldet. „Bei mir war auch schon der Amtstierarzt. Er stellte fest, dass es meinen Hausschweinen gut geht und alle Voraussetzungen für die Haltung erfüllt sind. Ich bekam sogar Komplimente, wie gut meine Tiere mir folgen.“
Nun hat der Veterinär der Bezirkshauptmannschaft Braunau aber anders entschieden: In der Tierhaltungsverordnung wird nicht zwischen Hausschweinen oder Zuchtschweinen unterschieden, heißt es in einem Schreiben an die Gemeinde. Diese entschied in einem Bescheid an den Wohnungsbesitzer: Die Haltung von Miniaturschweinchen ist rechtlich nicht möglich.
Beliebtes Fotomotiv
„Meine Hausschweine stinken nicht und machen keinen Lärm. Sie sind zahm und gehen auch auf Menschen zu. Ich gehe mit ihnen ganz normal Gassi. Wenn wir die Salzach entlang spazieren, bleiben oft Spaziergänger und Radfahrer stehen, um uns zu fotografieren“, erzählt die 38-jährige Tierfreundin. Sie will es nun auf eine juristische Prüfung des Sachverhaltes ankommen lassen.
„Bacchus“ und „Mitra“, die von Sara Z. aus schlechter Haltung gerettet wurden, genießen einstweilen ihren Auslauf im Gehege, mit dessen Bau und dem Einspruch eines Nachbarn der Ärger angefangen hat.
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