Sieben Reihenhäuser, deren Bau 2014 genehmigt worden ist, wurden erst Jahre später errichtet. Mit groben Abweichungen vom Bauplan und zum Nachteil der benachbarten Familie. Kürzlich hat die Gemeinde St. Andrä-Wördern mitgeteilt, dass die Baubewilligung für die bereits bewohnten Häuer erloschen ist.
Familie H. erinnert sich gut an das ursprüngliche Bauverfahren 2014. Als unmittelbar betroffene Nachbarn haben die Eheleute den Bauplan genau studiert und keine Einwände erhoben. Die Auswirkungen wären nur minimal gewesen. Zu ihrer großen Überraschung ist mit dem Bau der Reihenhausanlage erst 2019 begonnen worden.
„Statt der ursprünglich am Plan verzeichneten Mauer in Höhe von nicht einmal einem Meter wurde ein riesiger Erdwall errichtet, der knapp drei Meter hoch ist“, schildern die Niederösterreicher. Auch die bewilligte Gebäudehöhe wurde teilweise um knapp zwei Meter überschritten. Auf Einwände hat die Gemeinde jedoch nicht reagiert. Angeblich gebe es keine Abweichungen vom Bauplan, hieß es. Familie H. habe zudem ihre Anrainerrechte im ursprünglichen Bauverfahren 2013 verloren. Damals hatte sie ja auch keine Einwände.
Die Behörde hat zu lange Einwendungen ignoriert. Jetzt drohen Abbruchbescheide, die weitere Familien in ihrer Existenz gefährden.
Stefano Alessandro, Anwalt von Familie H.
„Wir haben dann bei Gericht einen Baustopp erwirkt. Die Arbeiten gingen aber ohne Konsequenzen weiter“, erinnert sich Herr H. Er und seine Frau haben sich auch darüber beschwert, dass das Oberflächenwasser der Baustelle, z.B. nach einem Regenguss, auf ihr Grundstück abgeleitet werde. „Die Konsequenz war, dass die Baufirma uns das umgekehrt vorwarf und die Gemeinde ernsthaft ein Verfahren gegen uns eingeleitet hat“, so Familie H. weiter.
Gericht und Behörde prüfen
Gegipfelt hat das Ganze mit einem Bescheid, laut welchem die Baubewilligung für die sieben, mittlerweile bewohnten, Reihenhäuser erloschen ist. Die Gemeinde St. Andrä-Wördern teilte uns mit, dass die Behörden den Fall prüfen, derzeit aber vor allem die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs abzuwarten bleibt.
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