Mit dem Wirbel um den Top-Kandidaten für den Job als neuen Chef der Chirurgie am LKH hat Hellmut Samonigg keine rechte Freude. Der Rektor der Medizinischen Universtität versucht jedenfalls zu kalmieren.
Herr Rektor Samonigg, können Sie die Aufregung rund um die Bewerbung des Chirurgen verstehen?
Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass es in Wien große Emotionen im Hinblick auf einen Professor gibt, der sich bei uns bewirbt. Es ist schade, dass diese Person medial so massiv angegriffen wurde, zumal es im vorliegenden Fall ja gar kein rechtliches Instrument gibt, eine Bewerbung zu verbieten. Wir können nicht sagen: Nein, Sie nicht. Ansonsten könnten wir ja geklagt werden.
Rechtlich spricht nichts gegen diese Bewerbung. Aber wie sieht es eigentlich mit der moralischen Komponente aus?
Das darf in dieser Phase des Berufungsverfahrens kein Kriterium sein, sonst würde man alle anderen Qualitäten hinten anstellen. Es steht aber außer Frage, dass man sich das bei der schlussendlichen Auswahl ganz genau anschauen und bewerten muss. Das kann zu einem Faktor werden, falls es diese Person unter die besten drei Kandidaten schafft. Die Sache wird aber sicher nicht unter den Teppich gekehrt, wobei die Vorwürfe im Detail zu prüfen sind.
Ist für diese Position eine aktive OP-Tätigkeit vorgesehen? Der betroffene Chirurg war zuletzt ja nur forschend tätig.
Ich kenne den Umstand, dass er zuletzt eine reine Forschungsprofessur hatte, sehr wohl aber im Sinne einer Nebenbeschäftigung operierte - nur eben nicht in seiner Aufgabe als Professor.
Wie sieht die weitere Vorgehensweise in diesem Bewerbungsverfahren aus?
Es gibt in zwei Wochen ein Hearing, zu dem acht Kandidaten antreten. Das findet vor einer Kommission statt, die vom Senat der Universität gebildet wird. Diese Kommission entscheidet aufgrund vorab festgelegter Kriterien sowie des Ergebnisses des Hearings und vorliegender nationaler und internationalen Gutachten, welche drei Personen am besten für diese Position geeignet sind. Diese Liste bekomme ich als Rektor vorgelegt und gehe dann in Sondierungsgespräche.
Bis wann muss die Position offiziell besetzt sein?
Es gibt den Wunsch, diese Position mit 1. Oktober neu zu besetzen, da der Vorgänger mit 30. September in Pension geht. Erzwingen können wir das aber nicht. Bei derartigen Besetzungen kann immer etwas dazwischenkommen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.