Wie kam der bettlägerige, schwergewichtige Mann an eine Waffe, um seinem Leben ein Ende zu setzen? Die Staatsanwaltschaft Wien glaubte eine Antwort gefunden zu haben: Der langjährige Freund gab sie ihm, aus dem Tresor. Das heißt - noch immer strafbare! - Beihilfe zum Selbstmord. Doch es gab einen Freispruch.
Seit Jänner ist die Beihilfe zum Selbstmord straffrei - aber nur unter ganz strengen Auflagen, wie z.B. einem Arztgespräch. Der nun in Wien verhandelte Fall ereignete sich im Vorjahr - aber würde auch heuer so angeklagt werden, so der Staatsanwalt. Der aber gleichzeitig eine „moderate“ Strafe angesichts des Alters des Angeklagten (82) empfahl. Es wurde nach einem langen, gründlichen Verfahren ein Freispruch im Zweifel.
„Lassen S‘ mi net im Stich“
Da war der Schlosser, der den Tresor aufbohrte, in dem die Waffe lag. Die Tochter hatte den Schlüssel an sich genommen, der lebensmüde Gastwirt bat den Freund, der ihn täglich besuchte, den Spezialisten zu beauftragen. Dieser sagte zu Richterin Sonja Weis, er hätte sich gewundert, als der Mann im Bett zu ihm sagte ,Lassen S’ mi net im Stich‘. DNA-Gutachterin Christina Stein konnte keinerlei Spuren des Freundes auf der Waffe finden.
Demgegenüber die Pflegerinnen, die von „kompletter Immobilität“ sprechen, was der medizinische Gutachter Johannes Klupp auch so sieht. Und fast ausschließen kann, dass sich der Gastwirt aus dem Bett erhob und selbst die Waffe holte. Doch wer weiß über die Kraft des letzten Willens - womit das Gericht den Freispruch begründet.
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