Krone § Recht

Scheiden, aber richtig: Tiroler Anwalt klärt auf

Tirol
20.03.2022 15:00

Im Leben entwickeln sich die Dinge nicht immer geradeaus: So kommt es nach der Hochzeit auch manches Mal zur Trennung. Rechtsanwalt Matthias König aus Innsbruck klärt auf.

Stehen bei der Trennungsentscheidung emotionale Beweggründe im Vordergrund, hoffen die scheidenden Partner dabei auf Klärung durch das Gesetz. Die Rechtsgrundlagen zur Ehe oder Lebensgemeinschaft spiegeln diese Emotionalität aber nicht wider: Völlig bewusst hat der Gesetzgeber die Auflösung der Zivilehe ähnlich einer Vertragsauflösung versachlicht.

Einvernehmliche Scheidung als solide Grundlage
Es stehen wichtige Fragen im Raum, z.B. was mit dem gemeinsamen Ersparten, Gekauften oder gegenseitigem Unterhalt passieren soll. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Trennenden über diese Fragen, die Obsorge und den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder einigen. Eine vernünftige einvernehmliche Scheidungsvereinbarung ist auch eine solide Grundlage für den weiteren gemeinsamen Umgang. Auch sind die Kosten der Trennung im Außerstreitverfahren am Bezirksgericht, das dann einen Scheidungsbeschluss erlässt, leichter planbar.

Wichtig ist es, im Rahmen einer qualifizierten begleitenden Rechtsberatung die komplexen gerichtlichen Zuständigkeiten und internationalen Rechtsanwendungen sowie Eheverträge und Rechtswahlen zu ergründen, um eine rechtssichere Scheidung umzusetzen.

Zur Person

Dr. Matthias König ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Experte in Sachen Ehe- und Familienrecht sowie Erbrecht.

Ohne Einigung folgen weitere Schritte
Sollten die sich trennenden Partner nicht einigen, kann eine Scheidung auch streitig werden. Die Scheidung erfolgt dann wie ein Zivilverfahren und wird wegen Verschuldens eines Partners, Auflösung der häuslichen Gemeinschaft oder anderer Gründe, wie einer ehehindernden psychischen Erkrankung, geführt. Das Bezirksgericht entscheidet mit Urteil. Ein gerichtlicher Versöhnungsversuch ist im Scheidungsverfahren vorgesehen und letztlich ist auch hier noch immer eine einvernehmliche Scheidung möglich.

Rechtstipp

Bei der Entscheidung, die Partnerschaft aufzulösen, ist es wichtig, sich vorzubereiten: So kann eine anwaltliche Beratung zielgerichtet geführt werden, wenn sie zu einem frühen Zeitpunkt des Trennungsentschlusses erfolgt, um Fristen zu wahren, und Unterlagen gleich zur Beratung mitgebracht werden.

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