Die Berufssoldatin Katharina Böhm wurde im Herbst schwanger. Schon in der achten Woche - im Dezember - meldete sie dies ihrem Vorgesetzten beim Heer. So weit, so gut. Doch als sie mit den Formalitäten wie Mutterschutz, Wochengeld, Versicherung etc. konfrontiert war, stieß sie auf erschreckende Fakten: Weil ihr Geburtstermin erst nach Auslaufen des 3-Jahres-Vertrages als Militärperson auf Zeit sein wird, dies aber in die Zeit des Mutterschutzes fällt, stünde sie im letzten Schwangerschaftsmonat ohne Wochengeld und ohne Versicherungsschutz da. Eine Hiobsbotschaft!
Sie lief buchstäblich von Pontius zu Pilatus, doch alle sagten ihr, man könne nichts machen: Die Bundesversicherungsanstalt verwies auf das Gesetz (eine weitere Versicherung ist nicht möglich, Anm.), beim Heer konnte man ihr nur wieder einen 3-Jahres-Vertrag anbieten. Die Frau plante aber schon seit Langem, nach Abdienen ihres Vertrags in einen Zivilberuf zu gehen. "Sieben Jahre Bundesheer waren genug", erklärt Böhm. Würde sie den Vertrag annehmen und nach ihrer Karenzierung kündigen, müsste sie auf ihre Abfertigung (drei Monatsgehälter) verzichten.
Gesetzeslücke für Frauen im Heer
Böhm erkundigte sich auch beim AMS. Doch auch dem Arbeitsmarktservice waren gesetzlich die Hände gebunden: Frauen im Mutterschutz haben ein Berufsverbot. Das AMS darf aber nur Menschen betreuen, die auf Arbeitssuche sind. Die Soldatin versuchte es schließlich auch erfolglos beim Volksanwalt, bevor sie sich schließlich bei der "Krone" meldete. Im Zuge der Recherchen wurde aufgedeckt: Es besteht eine Gesetzeslücke für Frauen im Heer. Und Frau Böhm ist bereits der zweite Fall in Österreich.
Das Bundesheer suchte auf "Krone"-Anfrage nach einer Lösung für Frau Böhm, die Heeressprecher Oberst Michael Bauer 24 Stunden später vorlegte: "Frau Böhm erhält eine Verlängerung und wird nach einem Jahr gekündigt. So verliert sie weder ihre Abfertigung noch steht sie als Hochschwangere ohne irgendeine Versicherung da." Zudem versprach er: "Diese Gesetzeslücke wird bald geschlossen!"
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