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Gerhard Kapl als Zeuge im Kartnig-Prozess geladen

Steiermark
25.05.2011 14:00
Am Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen Hannes Kartnig und sieben Mitbeschuldigte aus dem Umfeld des Fußball-Bundesligisten Sturm Graz fortgesetzt worden. Am mittlerweile 23. Verhandlungstag standen die Abgaben an die Bundesliga im Mittelpunkt. Gerhard Kapl (Bild), der Präsident des steirischen Fußballverbandes, war als Zeuge vor Gericht geladen.

Am Mittwoch ging es wieder einmal um die Auswirkungen der Schwarzeinnahmen bei den Eintrittskarten. Bei jedem Spiel müssen 2,5 Prozent der Einnahmen an den Österreichischen Fußballverband (ÖFB) und zwei Prozent an den steirischen Fußballverband (STFV) bezahlt werden. Durch die falschen Angaben bezüglich der Erlöse aus den Eintrittskarten wurden laut Anklage der ÖFB um 52.000 Euro und der STFV um 25.000 Euro geschädigt. Als Zeuge zu diesem Thema war Gerhard Kapl geladen.

Verteidiger: "Gibt keinen klagbaren Anspruch"
Für Kartnig-Verteidiger Michael Pacher bestehe der Anspruch des STFV allerdings zu Unrecht. Die Abgaben an den steirischen Verband wurden nämlich über einen Vertrag mit der Bundesliga geregelt, in dem vermerkt ist, dass Sturm Graz nicht nur an den ÖFB, sondern auch an STFV zahlen muss. Da der Landesverband aber nicht Mitglied bei der Bundesliga sei, bestehe auch kein Rechtsanspruch der Steirer. "Es gibt keinen klagbaren Anspruch und somit keinen Betrug", war Pacher überzeugt. Der Verein könne höchstens ausgeschlossen werden, mehr nicht, so die Meinung des Verteidigers.

Staatsanwalt: "Machen Sie endlich auch hier ein Geständnis"
Kartnig hatte bei seiner Einvernahme angegeben, er habe sich mit diesen Abgaben nie genau beschäftigt, dies sei Sache des Sekretärs gewesen, der nun neben ihm auf der Anklagebank sitzt. "Sie sind zur Abgabenhinterziehung geständig, jetzt machen Sie endlich hier auch ein Geständnis", warf Staatsanwalt Johannes Winklhofer nach längerem Hin und Her bezüglich des Wissenstandes des Ex-Präsidenten ein. "Das tät' Ihnen g'fallen", lachte Kartnig zu diesem Vorschlag nur herzlich.

Schaden sei mittlerweile zur Gänze gutgemacht
Der Finanzreferent des STFV gab bei seiner Befragung an, der Schaden sei mittlerweile zur Gänze gutgemacht. "Also gibt es keinen Schaden und keinen Betrug", formulierte Anwalt Pacher seine Sicht der Dinge. "Das ist eine Frage der Beweiswürdigung", fuhr der Ankläger gleich dazwischen.

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