Das Land Tirol hat - mangels einer bundesweit einheitlichen Lösung, wie Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) in einer Aussendung betonte - ein Online-Tool für Corona-Impfbefreiungsanträge eingerichtet. Ab Montag können Unterlagen digital eingereicht werden. Diese würden dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft. Die digitale Lösung soll für eine zeitnahe Abwicklung sorgen. Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es.
Wer etwa chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder schwanger ist, kann Befreiungsgründe unter www.tirol.gv.at/impfpflicht geltend machen. Personen, die mit dem Internet nicht vertraut sind und keine Möglichkeit zur Online-Einbringung haben, können die Unterlagen im Ausnahmefall postalisch einbringen.
Jenen, die aktuell bereits aufgrund einer mit der Impfbefreiung in Zusammenhang stehenden Krankheit in einer Krankenanstalt betreut werden (beispielsweise aufgrund einer Transplantation oder einer Krebserkrankung), stehen für die Ausstellung der Impfbefreiung die jeweiligen Krankenanstalten zur Verfügung.
„Nicht ins Krankenhaus kommen“
Bei einer von einer Krankenanstalt ausgestellten Befreiung bedarf es keinem zusätzlichen Hochladen des Dokuments über die Online-Plattform des Landes. Das Aufsuchen einer Krankenanstalt mit dem Zweck, eine Impfbefreiung zu erlangen, sei hingegen nicht zulässig, wurde betont. Aufgrund der aktuellen Infektionslage sei zudem davon abzuraten, persönlich im Krankenhaus vorzusprechen.
Befreiungen durch Epidemieärzte
Die Impfbefreiungen werden - wie im Gesetz vorgesehen - von Epidemieärzten und in obengenannten Ausnahmefällen von Krankenanstalten ausgestellt. Vorerst erfolge eine schriftliche Bestätigung, die bei entsprechenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, führte das Land aus. Da eine vom Bund zu schaffende Schnittstelle zur elektronischen Gesundheitsakte bisher fehle, sei eine Eintragung der Befreiung in den e-Impfpass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ende April möglich.
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