Tunnel vom Tisch?

Gericht: Kein UVP-Verfahren für Luegbrücke nötig

Tirol
27.01.2022 15:36

Für die geplante und notwendige Generalerneuerung der Luegbrücke auf der Tiroler Brennerautobahn ist kein UVP-Verfahren notwendig. Dies ging aus einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) hervor, teilte der Autobahnbetreiber Asfinag am Donnerstag mit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätige damit „alle bisherigen Expertisen“ sowie den Bescheid des Klimaschutzministeriums, hieß es in einer Aussendung.

Um die Zukunft der Luegbrücke gibt es seit geraumer Zeit eine Auseinandersetzung zwischen der Wipptaler Bevölkerung und der Tiroler Landespolitik auf der einen und der Asfinag bzw. dem Verkehrsministerium auf der anderen Seite. Während die Wipptaler sowie u.a. Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) eine Tunnellösung fordern, will die Bundesebene an einem Neubau der Brücke festhalten.

„Nächste Schritte rasch setzen“
Die Asfinag drängte nun darauf, „die nächsten Schritte möglichst rasch zu setzen“. Mit dem aktuell vorliegenden Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts könnten nunmehr die nächsten Verfahren nach Bundesstraßengesetz, Materienverfahren, etc. eingeleitet werden, so die Verantwortlichen.

„Die Generalerneuerung der Luegbrücke erfolgt nachweislich aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Aufrechterhaltung des möglichst flüssigen Verkehrs auf der Brennerautobahn und auch im Sinne der Anrainerinnen und Anrainer“, unterstrich Asfinag-Geschäftsführer Alexander Walcher und fügte hinzu, dass man weiterhin „den Dialog mit der Gemeinde bei allen notwendigen Schritten im Sinne einer gemeinschaftlichen Umsetzung“ suchen werde.

Seit dem 8. November wird ein Stahl-Fachwerk unter der Brücke errichtet, das bis zum Neubau Sicherheit garantieren soll. Die Arbeiten sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Dies sei „keine Verstärkung oder Sanierung der Brücke, sondern ein Sicherheitstragwerk für den Fall, dass Konsolen oder Fugen des Bauwerks nicht mehr den hohen Sicherheitsansprüchen genügen sollten“, hatte die Asfinag betont.

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