Betroffen davon ist der unmittelbare Grenzbereich zu Wien und 350 Meter dahinter. Dort gilt ab 1. März von Montag bis Freitag, 9 bis 22 Uhr, eine – im Gegensatz zu Wien – gebührenfreie Kurzparkzone mit maximaler Parkdauer von drei Stunden.
Info-Brief an Haushalte
Wie berichtet, werden Ausnahmen für Anrainer geschaffen. „Es wird eine digitale Lösung geben, die über die Homepage abgewickelt wird“, kündigt Bürgermeisterin Andrea Kö an. Ein Info-Schreiben soll demnächst an alle betroffenen Haushalte gesandt werden.
Verschiedene Zuständigkeiten
Warum dies erst knapp sechs Wochen vor dem Inkrafttreten des Wiener Parkpickerls kommuniziert wird, liegt laut Kö an den unterschiedlichen Zuständigkeiten, weil auch Landesstraßen in die Kurzparkzone fallen. „Wir mussten auf einen Beschluss der Landesregierung warten“, so Kö.
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