Fahrlässige Tötung

Viereinhalb Jahre Haft für falschen Notarzt in Wien

Wien
03.05.2011 17:20
Der falsche Notarzt, der im August 2010 infolge Unterlassens jeglicher notfallmedizinischer Maßnahmen den Tod einer 68-jährigen Patientin verursacht und eine 63-jährige Frau ins Koma befördert hatte, ist am Dienstagnachmittag im Wiener Straflandesgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 38-jährige Schwindler, der sich in der Verhandlung lediglich zum Betrug und zur Kurpfuscherei schuldig bekannt hatte, akzeptierte das Strafausmaß, das nur knapp unter der Höchststrafe von fünf Jahren liegt.

Dass der 38-jährige Schauspieler das Urteil akzeptierte, kam unerwartet, da er sich in der Verhandlung zu den Anklagepunkten fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässige Körperverletzung "nicht schuldig" (siehe Infobox) bekannt hatte.

Er gab nur zu, sich die Arzt-Honorare von insgesamt 4.400 Euro betrügerisch erschlichen zu haben. Auch zur Kurpfuscherei zeigte sich der nach eigenen Angaben erfolglose Schauspieler geständig. Der am Dienstagnachmittag erfolgte Schuldspruch im vollen Umfang der Anklage - fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, fahrlässige Körperverletzung, Kurpfuscherei, Betrug und Urkundenfälschung - ist bereits rechtskräftig.

"Unerträgliche Präpotenz und Überheblichkeit"
Richter Stefan Apostol bescheinigte dem Angeklagten in seiner ausführlichen Urteilsbegründung im Hinblick auf dessen 19 Vorstrafen in seiner deutschen Heimat eine "Berufsverbrecherkarriere" und eine "nicht nachvollziehbare, äußerst bedenkliche Persönlichkeitsstruktur". "Sie sind eigentlich eine gescheiterte Persönlichkeit. Sie können nichts. Sie können nur gut alle täuschen. Dabei legen sie eine Präpotenz und Überheblichkeit an den Tag, die eigentlich nicht zu ertragen ist", stellte Apostol wörtlich fest.

Erst nach Schluss der Verhandlung outete sich der Richter als ausgebildeter Rettungssanitäter, der als solcher selbst über ein gewisses medizinisches Fachwissen verfügt. Was der Angeklagte im Rahmen der Hauptverhandlung an angeblichen notfallmedizinischen Kenntnissen dargeboten habe, würde jeder Sanitäter in Ausbildung übertreffen, meinte der Richter.

Fast hätte es Mordanklage gegeben
Der 38-Jährige habe in "arroganter Selbstüberschätzung" während des Verfahrens eine "völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem, was passiert ist", an den Tag gelegt: "Das war eine Arroganz, als wären Sie der beste Arzt aller Zeiten. Das, was Sie begangen haben, wird durch den Strafrahmen nicht auch nur annähernd aufgewogen. Sie haben Notarzt gespielt und mit dem Leben anderer gespielt."

Apostol machte auch deutlich, dass er durchaus darüber nachgedacht habe, ein Unzuständigkeitsurteil zu fällen: "Es hätte nicht viel gefehlt, dass ich mich hier nicht für zuständig erkläre und Sie ein Mordverfahren vor Geschworenen bekommen."

"Massives Mitverschulden" der Dienstgeber
Beim Samariterbund ortete Apostol "ein massives Mitverschulden", da dieser nur ein Zeugnis über den Besuch eines Notarzt-Kurses verlangte hatte und der 38-jährige Schwindler auf Basis dieses Papiers 55 Einsätze absolvierte, wovon einer gemäß den gerichtlichen Feststellungen eine 68 Jahre alte Frau das Leben kostete und in einem zweiten Fall eine 63-Jährige seither im Koma liegt.

"Dass es tatsächlich so einfach ist, in Österreich als Notarzt tätig zu werden, ohne ein Zertifikat vorlegen zu müssen, ist bestürzend. Zwischen der Kursbestätigung und einem tatsächlichen Notarzt-Dekret ist nicht unterschieden worden", gab der Richter zu bedenken.

Weder der Samariterbund noch die anderen Institutionen, für die der gebürtige Deutsche als vermeintlicher Notfallmediziner tätig war - das Landesklinikum Mostviertel, die Polizeisportvereinigung Linz und die Österreichische Cartsportvereinigung -, hätten die Berufsberechtigung des 38-Jährigen kontrolliert, bevor sie ihn in den Dienst stellten. Apostol machte deutlich, dass das seiner Ansicht nach zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben könnte.

Kein medizinisches Verständnis
Was die fachliche Qualifikation und die notfallmedizinischen Kenntnisse des falschen Notarztes betrifft, war auch der gerichtlich beeidete Sachverständige für Allgemeinmedizin, Serge Paukovics, der früher selbst als Notarzt tätig war, in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass dieser über "keinerlei Verständnis für medizinische Grundlagen" verfügt. "Es fehlt an allen Grundlagen. Von meinen Kollegen würde jeder nach zwei Sätzen erkennen, dass hier absolute Ahnungslosigkeit vorhanden ist", bemerkte Paukovics über den vermeintlichen Mediziner. Folglich habe dieser den Aufgaben eines Notarztes nicht einmal ansatzweise gerecht werden können und eine "sehr große Gefahr für die Gesundheit der Patienten" verkörpert.

Koma wäre laut Experte "zu vermeiden gewesen"
Sowohl im Fall der am 24. August 2010 im Zuge eines vom Angeklagten durchgeführten Spitaltransports verstorbenen 68-Jährigen als auch bei einer am Vortag unter ähnlichen Umständen ins Koma gefallenen 63-jährigen Frau stand das Verhalten des deutschen Schwindlers in kausalem Zusammenhang mit dem Tod bzw. der dauernden Gesundheitsschädigung der ihm anvertrauten Patientinnen. Der Sachverständige warf dem Angeklagten vor, "jegliche notfallmedizinische Maßnahmen" unterlassen zu haben. "Das Koma wäre zu vermeiden gewesen", betonte Paukovics in Bezug auf den zeitlich gesehen ersten Fall, während er zum zweiten anmerkte: "Bei entsprechender fachärztlicher Behandlung hätte die Patientin länger gelebt."

Sachverständiger brach Gespräch mit Angeklagtem ab
Dem Vernehmen nach soll der Sachverständige das im Vorfeld seiner Gutachtenerstellung anberaumtes Gespräch mit dem Angeklagten, in dem er dessen grundsätzliche medizinische Kenntnisse überprüfen wollte, vorzeitig abgebrochen haben, weil der 38-Jährige die an ihn gerichteten Fragen nicht beantworten konnte.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele