Tierschutz wurde aktiv

Fall in Graz: Hund mit Stachelhalsband gequält

Steiermark
04.01.2022 12:00

Der Aktive Tierschutz hat einen Fall von möglicher Tierquälerei aufgedeckt: Die Tierrettung musste einen Schäferhund mit Verletzungen von einem sogenannten Korallenhalsband aus einem Grazer Haushalt abholen. Der Besitzer hatte selbst angerufen, weil ihn sein Hund gebissen hatte. 

Das Herrl des sechs Jahre alten Hundes hatte am vergangenen Wochenende offenbar selbst bei der Tierrettung des Aktiven Tierschutz Austria angerufen und gesagt, er sei gerade am Weg ins Krankenhaus und man möge seinen Hund abholen, weil dieser ihn bei der Fütterung gebissen habe. Der Schäfer würde außerdem seit etwa drei Wochen Änderungen in seinem Wesen und Verhalten an den Tag legen, schilderte der Aktive Tierschutz die Angaben des Besitzers.

Halsband mit Stacheln
Die Tierrettung fuhr dann zur Grazer Wohnung, die er genannt hatte, und traf dort auf die Lebensgefährtin des Mannes. Sie traute sich selbst nicht an das Tier heran, weil dieses sich aggressiv verhielt. Den Rettungsfahrern gelang es aber, den Hund zu sichern und ins Tierheim Arche Noah zu bringen. Schon bei der Fahrt stellten sie fest, dass der Hund ein Korallenhalsband trug. Dieses Halsband hat auf der Innenseite Stacheln, die sich bei Zug aufstellen und zusammenziehen.

Auch alte Verletzungen entdeckt
Bei der tierärztlichen Untersuchung am Montag stellte sich heraus, dass der Schäfer im Halsbereich tiefgehende Verhärtungen aufwies. Die knötchenartigen Verhärtungen waren zum Zeitpunkt der Untersuchung teilweise frisch, blutig und verkrustet, aber auch mit stark dunkler Pigmentveränderung, die auf alte und somit chronische Verletzungen hinweisen würden, hieß es in der Aussendung. Die Abstände der Verletzungen würden eindeutig auf das Korallenhalsband zurückzuführen sein.

Verbotene „Erziehungshilfen“
Stachel- oder auch Korallenhalsbänder werden ebenso wie elektrisierende Bänder immer wieder von Hundehaltern als „Erziehungshilfsmittel“ verwendet, sind aber in Österreich laut Tierschutzgesetz verboten, „weil sie einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen“, erklärte der Aktive Tierschutz.

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