Zwei Häftlinge, eine Frau – Lebensgefährtin des einen – und der Justizwachebeamte müssen sich in Linz wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten.
„Distanzloser, salopper Umgang“
Was ist geschehen? Die Häftlinge waren der Hausreinigung zugeteilt, beaufsichtigt vom angeklagten Justizwachebeamten. Man verstand einander, machte Scherzchen. In der Anklage heißt dies „distanzloser, salopper Umgang“.
Na und, fragt man nicht nur sich, diese Frage stellt auch Anwältin Susanne Kurtev: „Es ging um Schokolade und Energydrinks.“ Die hatte der Beamte über die Frau des einen Häftlings angenommen. Für die Anklage aus Salzburg ist dies ein Verstoß gegen „Kernvorschriften des Strafvollzugsgesetzes“ — zumal man die Schoki gemeinsam mampfte.
Am Schluss war sogar der Linzer Staatsanwalt für Freisprüche, die es gab.
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