Wegen Sitzverteilung:

30 Jahre lang böses Blut in der oö. Landespolitik

Oberösterreich
08.11.2021 17:00

Schwache 37,6 Prozent Wähleranteil, aber fünf von neun Regierungssitzen hat die ÖVP in Oberösterreich - man kann dieses Missverhältnis gar nicht oft genug anprangern. Auch wenn’s aufgrund einer Bestimmung in der Landesverfassung aus dem Jahr 1930 nicht rechtswidrig ist. 30 Jahre böses Blut in der Landesregierung sind ihre Folge.

Schon seit 30 Jahren sorgt diese Vorgabe aus den 30-er Jahren, dass der Landeshauptmann (wegen einer Art behaupteter Sonderstellung im System) auf die Liste seiner Partei angerechnet werden kann, aber nicht muss, für böses Blut beidiversenRegierungsbildungen.

Das riecht nach Postenschacher
Zum ersten Mal 1991: Damals glaubte sich die auf 17,7 Prozent erstarkte FPÖ am Wahlabend im Besitz von zwei Regierungssitzen, was in der konstituierenden Landtagssitzung am 30. Oktober von der ÖVP aber als Rechenfehler dargestellt wurde: „Die Statistiker haben neun Regierungssitze in den Computer eingegeben. Sie hätten aber nur acht eingeben dürfen“, dozierte ÖVP-Abgeordneter Franz Hiesl damals. „nur acht“ heißt, der LH (damals Josef Ratzenböck) wurde bei der Verteilung der Regierungssitze nicht eingerechnet; die FPÖ bekam nur einen Sitz und die ÖVP (mit 45,2 Prozent Wähleranteil) fünf. Dazu verhalf ihr die SPÖ: „Regierungspakt zwischen ÖVP und FPÖ riecht nach Postenschacherei“, titelte die „Krone“ deshalb.

FPÖ verteidigte mal den Wählerwunsch
1997 war es umgekehrt: SPÖ, FPÖ und die neu in den Landtag eingezogenen Grünen verbündeten sich gegen die ÖVP, deren LH Josef Pühringer daher ins ÖVP-Regierungsteam eingerechnet wurde. „Der Wähler hat der ÖVP keine absolute Mehrheit gegeben. Ich glaube, dass auch im Landtag und in der Landesregierung dem Wählerwunsch entsprochen werden sollte“, sagte am 31. Oktober 1997 der heutige FPÖ-Landesrat Günther Steinkellner. Die ÖVP hatte damals 42,7 Prozent, bekam vier Regierungssitze (statt 5) und die SPÖ 3 (statt 2). Für die FPÖ machte die LH-Einrechnung keinen Unterschied, sie hatte so oder so zwei Landesräte. Und die kleinen Grünen sowieso keinen.

Ein Regierungssitzgeschenk für die Grünen
Bei der nächsten Wahl 2003 hatte die ÖVP (mit 43,4 Prozent) andere Bedürfnisse, nämlich erstmals mit den Grünen eine Koalition zu schließen. Daher wurde LH Pühringer auf die ÖVP eingerechnet, damit der Grüne Rudi Anschober einen Regierungssitz bekam; sonst wäre es 5:4 zwischen ÖVP und SPÖ in der Landesregierung gestanden. Dieser Beschluss war damals sogar einstimmig. Die FPÖ brachte danach einen Antrag ein, die Einrechnung künftig sowieso zum Muss zu machen, da die Bestimmung aus 1930 „längst überholt“ sei. Vergeblich.

Der nächste Vorstoß der FPÖ für das Einrechnungs-Muss kam Ende 2014, blieb aber trotz Unterstützung durch die SPÖ erfolglos. 2021 ist es umgekehrt, die FPÖ verschaffte (wie schon 2015) auf Kosten der SPÖ der ÖVP die „Absolute“.

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