Ausreise-Testpflicht

OÖ: Kontrollen in zwei weiteren Bezirken

Oberösterreich
03.11.2021 16:16

Jetzt sind es schon elf Bezirke in Oberösterreich! Für die Bezirke Kirchdorf und Wels-Land tritt ab Donnerstag der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die die genannten Bezirke verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht - unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine Ausreise-Testpflicht gilt bereits für die neun Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried und Schärdin.

Der Bezirk Kirchdorf liegt mit seiner gemittelten Sieben-Tages-Inzidenz von 514,6 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Beim Bezirk Wels-Land liegt dieser Wert bei 508. Auch die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried und Schärding, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzen bei der gemittelten Sieben-Tages-Inzidenz.

Punktuelle Kontrollen
„In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Bundesheer wird es daher zu punktuellen Ausreisekontrollen kommen, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen“, so die Krisenkommunikation des Landes OÖ.

Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäteneingerichtet. Alle Testmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich.

 

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