Das 19. Jahrhundert begann für Salzburg mit dem Ende der Unabhängigkeit, die über 1.000 Jahre lang bestanden hatte. 1803 wurde das Fürsterzbistum säkularisiert und ganz kurz zum Kurfürstentum, ehe es ab 1805 abwechselnd an Frankreich, Österreich, erneut Frankreich, Bayern und 1816 schließlich an die Habsburger-Monarchie fiel. Kaiser Franz I. plante damals anfangs sogar die Aufteilung Salzburgs auf Oberösterreich und die Steiermark, ordnete es aber letztlich Oberösterreich unter. 1850 wurde Salzburg schließlich als Kronland wieder eine eigenständige Verwaltungseinheit.
Erste Landesordnung per Februarpatent
Mit dem Wachsen der konstitutionellen Monarchie kam auch der Föderalismus auf, und mit dem Februarpatent am 26. Februar 1861 gewährte das Kaiserhaus jedem Land eine Landesordnung. Darüber hinaus wurden für 15 Länder der sogenannten österreichischen Reichshälfte Landeswahlordnungen und die Verteilung der einzelnen, den Ländern zugewiesenen Reichsratsmandate vorgenommen. Die Kompetenzen des Landtages waren damals klar vorgegeben und einzeln aufgezählt, etwa die Landwirtschaft, sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten, öffentliche Bauten, das Wohltätigkeitswesen sowie das Steuerwesen des Landes.
Schon im März 1861 fanden in Salzburg die ersten Landtagswahlen statt, die in den Kurien der Großgrundbesitzer oder Höchstbesteuerten, der Städte und Märkte, der Handels- und Gewerbekammer sowie in der Kurie der Landgemeinden vorgenommen wurden. Nach dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht wurde erstmals 1919 gewählt.
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