In Grazer Nervenklinik

Prozess: Patientin zu Corona-Test gezwungen

Steiermark
19.10.2021 19:57

Im Landesverwaltungsgericht in Graz wurde am Dienstag über einen zwangsweise durchgeführten Corona-Test verhandelt. Eine Patientin war im März in der Grazer Nervenklinik im Verdacht gestanden, sich mit Covid-19 infiziert zu haben. Als sie den Test verweigerte, wurde dieser mit Hilfe der Polizei und Pflegern trotzdem durchgeführt. Das Urteil in dem komplexen Prozess steht noch aus.

Das komplizierte und langwierige Nachspiel eines „Zwangscoronatests“ ging heute im Landesverwaltungsgericht in die nächste Runde. Eine Patientin befand sich im März in der geschlossenen Abteilung des LKH 2 Standort Süd. Trotz Symptomen einer Corona-Erkrankung lehnte die Frau einen Test mehrmals ab. Sie wurde zunächst in einem Gruppenraum isoliert, erzählte die behandelnde Ärztin vor Gericht. Sie rief beim Magistrat an und sprach mit einer Juristin, die sie an die Polizei verwies.

Juristin will sich nicht erinnern können
Bei der Verhandlung konnte sich die Juristin an so gut wie gar nichts erinnern, von einer Zustimmung zu einer Zwangstestung wollte sie nichts wissen. Sie habe geglaubt, es gehe nur um eine Anordnung zur Absonderung, lautete ihre Erklärung. „Für mich hatte ihre Aussage Bescheidcharakter, sodass ich die Polizei kontaktieren dürfe“, betonte dagegen die Zeugin. Aus einem anderen Fall wusste sie, dass eine zwangsweise Testung möglich sei, rechtfertigte sich die Ärztin.

Polizisten attackiert und bespuckt
„Wir testen jeden Patienten, den wir stationär aufnehmen“, schilderte die Zeugin. Bis zur Beschwerdeführerin habe es nie Probleme gegeben. In diesem Fall verlief die Testung nicht reibungslos, die Patientin wehrte sich heftig, griff die Polizisten an und bespuckte sie. Der Test dauerte „vielleicht zwei Minuten“, nachdem man den ganzen Vormittag versucht habe, die Frau zum freiwilligen Mitmachen zu überreden, erzählte die Ärztin. Der Test erwies sich später als negativ.

Eine Polizistin, die beim Test dabei war, erinnerte sich, dass sie von einem Kollegen zur Zwangstestung ins die Nervenklinik geschickt worden war. „Die Materie hat uns Bauchweh bereitet“, meinte sie.

Nach fünf langen Stunden brach die Richterin die Verhandlung ab und entließ die restlichen Zeugen. Eine Entscheidung, ob die Zwangs-Maßnahme gerechtfertigt war, behielt sich die Richterin vor.

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