In Oberösterreich ist es ein FPÖ-Kandidat, der ins Fadenkreuz der Justiz geraten ist. Die Grüne Wirtschaft deckte Unregelmäßigkeiten bei der Wirtschaftskammerwahl auf, bei der der Welser 133 Vorzugsstimmen eingefahren hatte. So viel wie sonst kein anderer Kandidat. Die Grünen erstatteten Anzeige und es kam zum Prozess am Bezirksgericht Wels. Angeklagt war der Chef einer Pflegeagentur. Der Vorwurf lautete: „Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung“. Der Mann soll zusammen mit seiner Frau Stimmzettel von selbstständigen 24-Stunden-Pflegerinnen manipuliert haben.
Diversion statt Vorstrafe
Der Ausgang des Verfahrens enttäuschte Bernhard Seeber von der Grünen Wirtschaft: Der Agenturchef übernahm die Verantwortung, wenn Fehler passiert sind und öffnete sich so den Weg zur Diversion mit Geldbuße. Er entging damit einer Vorstrafe.
Burgenland als „Vorbild“
Die Grünen verwiesen daraufhin auf das Burgenland und regten eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Diversion an. Diese ist nun tatsächlich an das Gericht ergangen, das jetzt entscheiden muss, ob das Verfahren fortgesetzt wird. Im Burgenland gab es bei einem gleichgelagerten Fall bereits eine Verurteilung
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