Nach Diversion

Kommt Wahlbetrug nun noch einmal vor den Richter?

Oberösterreich
05.10.2021 18:05
Nun kommt doch noch Bewegung in die Causa um Manipulationen bei den Wirtschaftskammerwahlen in OÖ. Nachdem ein erstes Verfahren in Wels mit Diversion geendet hatte, hat nun der Staatsanwalt eine Beschwerde dagegen eingeleitet. „Vorbild“ sind Verurteilungen im Burgenland.

In Oberösterreich ist es ein FPÖ-Kandidat, der ins Fadenkreuz der Justiz geraten ist. Die Grüne Wirtschaft deckte Unregelmäßigkeiten bei der Wirtschaftskammerwahl auf, bei der der Welser 133 Vorzugsstimmen eingefahren hatte. So viel wie sonst kein anderer Kandidat. Die Grünen erstatteten Anzeige und es kam zum Prozess am Bezirksgericht Wels. Angeklagt war der Chef einer Pflegeagentur. Der Vorwurf lautete: „Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung“. Der Mann soll zusammen mit seiner Frau Stimmzettel von selbstständigen 24-Stunden-Pflegerinnen manipuliert haben.

Bernhard Seeber ist Sprecher der Grünen Wirtschaft OÖ (Bild: Grüne Wirtschaft by FotoFlausen)
Bernhard Seeber ist Sprecher der Grünen Wirtschaft OÖ

Diversion statt Vorstrafe
Der Ausgang des Verfahrens enttäuschte Bernhard Seeber von der Grünen Wirtschaft: Der Agenturchef übernahm die Verantwortung, wenn Fehler passiert sind und öffnete sich so den Weg zur Diversion mit Geldbuße. Er entging damit einer Vorstrafe.

Burgenland als „Vorbild“
Die Grünen verwiesen daraufhin auf das Burgenland und regten eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Diversion an. Diese ist nun tatsächlich an das Gericht ergangen, das jetzt entscheiden muss, ob das Verfahren fortgesetzt wird. Im Burgenland gab es bei einem gleichgelagerten Fall bereits eine Verurteilung

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