Politik greift ein

Wildcamper nehmen nun Kurs auf Salzburg

Salzburg
19.09.2021 13:10
Campen direkt am Almkanal im Herzen der Stadt? Oder doch etwa lieber Ruhe beim Salzachsee? In Salzburg-Stadt und Umgebung locken öffentliche Parkplätze und Straßenränder Camper aus ganz Europa – längst nicht nur zum Parken. Der Schönheitsfehler: Kampieren ist dort verboten. Auch die Stadt will nun handeln.

Damit war, ehrlich gesagt, kaum zu rechnen. Freitagabend, Salzburger Stieglstraße. Die Ferien sind längst vorbei, gerade einmal 19 Grad zeigt das Thermometer. Und dennoch: Auch heute parken wieder zwei Vans und ein Wohnmobil in der Straße.

Kein Einzelfall in der Straße in Salzburg-Maxglan, wie Anrainerin Saskia Sikabonyi weiß. „Mir ist es erstmals im Sommer aufgefallen, dass hier immer öfter Wohnwagen und teils auch Lieferwagen parken, meistens gleich mehrere Tage lang “, berichtet Sikabonyi, die das Treiben gelassen beobachtet.

Ein Trend, der sich in der Mozartstadt längst nicht nur in der Stieglstraße beobachten lässt: Wohnmobile und so genannte „Stealth-Camper“ (Szenesprech für nicht als Camper erkennbare Lieferwagen) prägen immer öfter das Stadtbild und das der Umlandgemeinden – auch abends. Das potenzielle Stellplatz-Angebot scheint zu überzeugen, wie auch ein Blick in die App „park4night“ zeigt, in der Camper Übernachtungserfahrungen teilen – neben vielen Parktipps für all jene, die der Stadt nur tagsüber einen Besuch abstatten.

Während beispielsweise der Parkplatz beim Salzachsee vor allem durch Ruhe zu punkten scheint, schätzen andere auch die Leopoldskroner Allee – der Almkanal sei „ sehr erfrischend“, nur der viele Verkehr am Abend störe.

Erlaubt ist das Campen in bester Lage nicht: Salzburgs Kampierverordnung verbietet es, dass zum Übernachten etwa Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte an öffentlichen Orten aufgestellt werden.

Im Schloss Mirabell sorgen die Entwicklungen für wenig Freunde – das App-Angebot erzürnt Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Er will nun verstärkt kontrollieren und Kontakt mit den Betreibern aufnehmen – bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 363 Euro.

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