"Das ist kein Scherz"

Bombendrohung in Bank: Bursche muss nun Strafe zahlen

Vorarlberg
09.03.2011 14:57
Wegen eines üblen Scherzes ist am Mittwoch ein 17-jähriger Bursche am Landesgericht Feldkirch zu einer unbedingten Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Der Jugendliche und sein 14 Jahre alter Freund hatten im vergangenen Dezember in einer Bankfiliale in Lustenau eine Bombendrohung hinterlegt. Diese versahen sie mit dem Namen eines weiteren Freundes.

Die zwei Jugendlichen hatten sich aus Langeweile in das Foyer der Raiffeisenbank Lustenau-Rheindorf begeben und sinnlose Botschaften auf weggeschmissene Zahlscheine gekritzelt.

Bankenareal großräumig abgesperrt 
Um einem Freund einen Streich zu spielen, schrieben sie "In der Bank ist eine Bombe platziert, das ist kein Scherz" auf einen der Zettel und unterzeichneten mit dem Namen des Freundes. Als die Nachricht entdeckt wurde, musste das Bankenareal großräumig abgesperrt und von einem Großaufgebot der Polizei durchsucht werden. Vor allem ein weißer Karton, der bis zu jenem Zeitpunkt nicht beachtet worden war, sorgte für Aufregung. Am Ende aber stand die Erkenntnis, dass es um einen dummen Scherz handelte.

Bombendrohung war Retourkutsche
Vor Gericht sah der 17-Jährige sein Fehlverhalten ein. Er erzählte aber auch, was der vorgeschobene Bombenleger zuvor für ihn inszeniert hatte. Dieser hatte nämlich überall Zettel mit der Aufschrift "Ich suche meinen Hund" verteilt. In der Folge läutete beim Angeklagten ständig das Telefon. Die Sache mit der Bank sollte eine Art Retourkutsche sein, so der 17-Jährige.

Während sein 14-jähriger Komplize im Rahmen einer Diversion ohne Verurteilung davon kam, wurde der 17-Jährige der Verleumdung für schuldig befunden.

Bank erlitt 5.500 Euro Schaden
Bezüglich des angeklagten Tatbestands der gefährlichen Drohung wurde der Bursche aber freigesprochen, denn die Richterin glaubte dem Burschen, dass er niemanden in Furcht und Unruhe versetzen wollte. Den Schaden von 5.500 Euro, den die Bank durch den Verdienstausfall erlitt, muss der 17-Jährige daher vorerst nicht bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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