Er ist kompletter Corona-Leugner, verweigert dementsprechend sämtliche verordneten Maßnahmen wie das Tragen einer Maske, wo sie angebracht wäre. Als Anwalt sollte er wissen, dass dies Konsequenzen haben kann. Die aber regelte er auf seine Weise - mit totalem Körpereinsatz: Prozess in Korneuburg (NÖ).
Der angeklagte Anwalt tritt gerne bei Anti-Corona-Demos als Redner auf. So auch in Wien. Von der Zustimmung dort offensichtlich beflügelt, bestieg er in seinem Sinn öffentliche Verkehrsmittel - ohne MNS-Maske. Die Security-Mitarbeiter der Wiener Linien machten ihn auf die geltende Vorschrift aufmerksam. Und ernteten Prügel samt Daumenschraube!
Sie wurden angegriffen.
Richter Manfred Hohenecker
Mit Body-Cams ausgestattet
Stimmt alles nicht, hieß es beim Prozess, man verlange Überwachungsvideos. Die hatte Richter Manfred Hohenecker parat - die Sicherheitsleute sind nämlich mit Body-Cams ausgestattet! Prompt monierte der Verteidiger des Anwalts dann, dass diese falsch gehandelt hätten - wegen des fehlenden Sicherheitsabstandes von zwei Metern! „Sie wurden angegriffen“, stellt Herr Rat klar.
Ordnungsstrafe für Zeugin
Als Zeugin geladen war auch eine Freundin des Anwalts. Die 3-G-Regel? Uninteressant. Auch das angebotene Tragen wenigstens eines Face-Shields verweigerte sie, also durfte sie nicht ins Gericht. Das kostet sie 500 Euro Ordnungsstrafe, weil sie bei Aufruf nicht erschien. Für den Anwalt setzt es fünf Monate bedingt. Und wahrscheinlich Probleme mit der Anwaltskammer ...
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