Am 29. Oktober wurde Rupert Gruber tot aus der Schlucht geborgen. Drei Tage zuvor ist der 36-Jährige zuletzt lebend gesehen worden – bei einem Zechgelage in der Werkstatt von Albert H.. Seine Leiche wurde erst bei einem Suchflug entdeckt – rund 50 Meter unterhalb der Wiestalstraße.
Der Oberkörper des Toten war trotz der herbstlich tiefen Temperaturen unbekleidet. Zum Zeitpunkt seines Verschwindens hatte es nur drei Grad. Und bei der Obduktion in der Salzburger Gerichtsmedizin wurde festgestellt: Die Leiche wies Verletzungen auf, die nicht ausschließlich von einem Sturz in die Tiefe stammen konnten.
"Ich habe Rupert nicht getötet"
Aber erst 18 Monate später landete Albert H. in Untersuchungshaft. So lange hatten Kriminalisten Indizien gesammelt, dann war der Staatsanwalt überzeugt: "Er hat Rupert Gruber durch Tritte mit seinen schweren Holzfällerstiefeln tödliche Verletzungen zugefügt. Auch die beiden Kehlkopfhörner waren gebrochen."
Albert H. gab zwar Handgreiflichkeiten während des Saufgelages in seiner Werkstatt zu, aber: "Ich habe Rupert nicht getötet. Er hat meinen Hof lebend verlassen." Schon gar nicht will er dessen Leiche mithilfe eines Zechkumpanen in die Schlucht geworfen haben.
Lokalaugenschein geplant
Am 4. März beginnt der Geschworenenprozess unter dem Vorsitz von Richter Peter Hattinger. An drei Verhandlungstagen sollen drei Gutachter sowie zwölf Zeugen gehört werden. Anfang April ist auch ein Lokalaugenschein geplant – wenn bis dahin die Stelle, an der Rupert Gruber vermutlich in die Tiefe geworfen wurde, wieder schneefrei ist.
Vergangene Woche ging bei Gericht übrigens ein Privatgutachten ein. Verteidiger Franz Essl will damit beweisen, dass Gruber auf dem Heimweg entweder aus Eigenverschulden oder als Opfer eines Unfalls in die Schlucht stürzte. Und er stellte einen neuen Enthaftungsantrag – bisher wurden alle abgewiesen.
von Manfred Heininger, Kronen Zeitung









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