Gutachten vorgelegt

Freizeitwohnsitze: Kritik an Bespitzelung in Tirol

Tirol
28.07.2021 09:00

In der Diskussion um Zehntausende legale und illegale Freizeitwohnsitze schalten sich nun via Anwalt Eigentümer ein, die sich von Gemeinden zu Unrecht verfolgt fühlen. Der Wörgler Anwalt Stefan Rass spricht gar von Bespitzelung und Generalverdacht und präsentiert ein Gutachten von Univ.-Prof. Peter Bußjäger. 

Zehntausend illegale Freizeitwohnsitze gibt es in Tirol, dazu noch ca. 16.000 legale. In Zeiten von Wohnungsnot und explodierender Grund- und Mietpreise ist klar, dass Land und Bund die Gangart auf diesem Sektor verschärfen und die ärgsten Auswüchse bekämpfen.

Über das Ziel geschossen
Unter anderem sollen verstärkte Kontrollen in den Gemeinden dazu führen, eventuell vorhandene „schwarze Schafe“ ausfindig zu machen. Diese Kontrollen sorgen bei so manchem Wohnungsbesitzer für Ärger, der sich zu Unrecht verfolgt fühlt. Der Wörgler Anwalt Stefan Rass kennt mehrere davon – und er kritisiert massiv die praktizierte Vollziehung der Tiroler Raum- und Bauordnung: Dies sei „in Teilen unverhältnismäßig und rechtswidrig“.

Generalverdacht
„In den vergangenen Wochen hat sich die Politik des Landes rund um Freizeitwohnsitze zugespitzt. Immer öfter kommt es dadurch zu Vorverurteilung und Bespitzelung von legalen Wohnungsbesitzern“, erklärt Rass, Jurist bei HRR Rechtsanwälte und Vertreter zahlreicher Betroffener und präzisiert: „Ob ein Wohnsitz legal oder illegal ist, wird derzeit nicht mehr unterschieden. Das Schwert des Generalverdachts schwebt über allen Immobilienbesitzern.“ Dies sei eines „Rechtsstaates mit gelebter Internationalität unwürdig“.

Eingriff ins Privatleben
Bei den deutschen Nachbarn dürften die Alarmglocken klingeln, wenn sie von Stasi-Methoden in Tirol hören. Rass meint damit das Feststellen von Aktivitäten bei Verdachtsfällen: „Stellen Sie sich vor, Sie werden bei jeder Gelegenheit in ihrem Garten fotografiert und Sie werden ständig beobachtet. Jede Kontrolle ist ein Eingriff ins Privat- und Familienleben“, erläutert Rass. „Es geht uns nicht darum, illegale Nutzung zu kriminalisieren. Es geht darum, dass zu restriktiv und überschießend gehandelt wird.“

Verfassungsrechtliche Bedenken
Vor allem müsse ein begründeter Verdacht vorliegen, Gemeinden würden aber oftmals aufgrund übermittelter Listen tätig: „Willkürliche und substanzlose Anzeigen berechtigen Behörden nicht zum Tätigwerden“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck, der mit einem Gutachten beauftragt wurde. Rass vertritt auch einen Bauträger, der sich daran stößt, dass er vorab die künftige Nicht-Verwendung der angebotenen Wohnungen als Freizeitwohnsitz bestätigen soll. Dies sei eine „verfassungswidrige Unverhältnismäßigkeit“.

Politik soll Brücken bauen
„Die Alibi-Politik des Landes, der ständige Generalverdacht und die Bespitzelungen müssen jetzt enden. Schluss mit der Kriminalisierung von legalen Nebenwohnsitzen! Wir brauchen Rechtssicherheit und eine Politik, die Brücken baut“, fordert Rass.

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