Staatsanwalt Boris Kuznik sah die Strafe als zu mild an, während der Angeklagte sich zu streng bestraft glaubte. Das Geständnis des Mannes sei als reines Zweckgeständnis zu werten und aufgrund des Drucks der Beweislage zustande gekommen, erläuterte Kuznik. Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung reuig. Er wisse nicht, was damals in ihn gefahren sei, betonte er mehrmals.
Der Deutsche war im Oktober 2010 von einem Innsbrucker Schöffengericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann wurde neben des schweren sexuellen Missbrauchs unter Missbrauch des Autoritätsverhältnisses auch der pornografischen Darstellung Minderjähriger für schuldig befunden. Im Februar 2008 soll er innerhalb weniger Tage zweimal sexuelle Übergriffe an seiner erst neun Monate alten Tochter vorgenommen haben. Von den Handlungen hatte der Beschuldigte laut Anklage Fotos angefertigt und auf seinem Computer gespeichert.
Richter sah Wiederholungsgefahr
Bei Ermittlungen fanden Polizisten im Juli 2008 rund 500 Dateien kinderpornografischen Inhalts. Trotz der laufenden Ermittlungen soll sich der Deutsche neuerlich pornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben. 2009 wurden bei einer Hausdurchsuchung weitere 1.100 derartige Dateien entdeckt.
Ins Urteil flossen die Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein Geständnis als mildernd mit ein. Das Zusammentreffen eines Verbrechens mit drei Vergehen und die Wiederholung der Tat wurden als erschwerend gewertet. Da sich der Angeklagte auch durch bereits laufende Ermittlungen nicht vom Herunterladen von kinderpornografischen Material abhalten ließ, könne nicht davon ausgegangen werden, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe, erklärte der vorsitzende Richter Ulrich Paumgartten bei der Urteilsverkündung. Das Strafausmaß sei weder zu streng noch zu mild, betonte der Richter. Das Urteil ist somit rechtskräftig.









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