Förderoffensive 2011
“Sanierungsscheck” ist wieder da – 100 Mio. zu verteilen!
Jeweils 100 Millionen pro Jahr stellt die Regierung für dieses und auch gleich die nächsten drei Jahre für die Förderoffensive bereit. Erfreulich für die vielen thermisch sanierungsbedürftigen Privathaushalte ist, dass diesmal der Aufteilungsschlüssel ein anderer ist: Während 2009 diese 100 Millionen noch im Verhältnis 50:50 zwischen Betrieben und Privaten aufgeteilt wurde, wird 2011 der Löwenanteil von 70 Millionen an Privathaushalte gehen.
Alles wie gehabt?
Nicht ganz. Denn sind auch die wesentlichen Grundsätze des sogenannten „Sanierungsschecks“ gleich wie im Jahr 2009, so gibt es doch heuer einige wesentliche Neuerungen. Die beiden wichtigsten betreffen die thermische Sanierung im mehrgeschossigen Wohnbau und die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.
Neu: 2011 kann im mehrgeschossigen Wohnbau auch die thermische Sanierung des gesamten Gebäudes gefördert werden. Voraussetzung: Ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Neu: Für viele Privathaushalte wahrscheinlich wesentlich wichtiger ist allerdings die zweite Neuerung, nämlich die zusätzliche Förderung des Umstiegs bzw. der verstärkten Einbeziehung von erneuerbaren Energieträgern - sprich Solar, Holz/Pellets und Wärmepumpe - in das Wärmeerzeugungssystem des Haushaltes. Denn dafür gibt es bis zu 1.500 Euro Förderung zusätzlich zu der Maximal-Förderhöhe im Rahmen des Sanierungsschecks (2009 wurden solche Maßnahmen noch in die maximale Förderhöhe des „Sanierungsschecks“ von 5.000 Euro miteingerechnet).
Dafür gibt's das Fördergeld:
Als förderfähige Maßnahmen gelten die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren.
Damit das Projekt dann auch tatsächlich förderfähig ist, müssen diese Maßnahmen entweder im Rahmen einer „umfassenden Sanierung“ oder einer „Teilsanierung“ erfolgen. Und dafür gibt es natürlich ebenfalls entsprechende Voraussetzungen:
Vereinfacht ausgedrückt gilt die Sanierung als „umfassend“, wenn durch eine oder mehrere der Maßnahmen eine in den Förderrichtlinien detailliert bestimmte Verbesserung des Heizwärmebedarfs erreicht wird.
Bei einer Teilsanierung reicht es grundsätzlich aus, wenn durch die Maßnahmen der Heizwärmebedarf um mindestens 30 Prozent reduziert wird, bei der Sonderreglung im mehrgeschossigen Wohnbau ist eine Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 15 Prozent ausreichend.
Für die umfassende Sanierung gibt es maximal 5.000 Euro, für die Teilsanierung 3.000 Euro (im mehrgeschossigem Wohnbau 2.000 Euro).
Beantragt werden kann die Förderung von allen natürlichen Personen, die EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind.
Achtung: MieterInnen von Wohnungen können einen Förderungsantrag für den Tausch der Fenster oder Außentüren einbringen.
Für alle Förderungsanträge gilt das Prinzip: „One person/one object/one call“ – also pro natürliche Person kann die Förderung für ein Objekt nur einmal beantragt werden.
Für die Gebäude selbst gilt, dass sie mindestens 20 Jahre alt sein müssen (vor dem 1.1.1991 errichtet, es zählt das Datum der Baubewilligung).
Wichtig: Bereits durchgeführte, bestellte oder ähnliche Maßnahmen sind nicht förderungsfähig!
Zusatzgeld für erneuerbare Energien
Voraussetzung für die zusätzliche Förderung von bis zu 1.500 Euro für die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen ist, dass das Bestandsgebäude entweder bereits dem Standard einer umfassenden Sanierung entspricht oder aber gleichzeitig eine förderungsfähige Sanierung (Gesamt- oder Teilsanierung – siehe oben) durchgeführt wird.
Gefördert werden die Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizsystem (Mindestgröße: 15 m² Bruttokollektorfläche), der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte (bis max. 50 kW Nennleistung) sowie der Einbau einer Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl mindestens 4).
Tipp: In diesem Jahr gibt es von einigen Produzenten darüber hinaus auch noch attraktive Preisaktionen beim Erwerb solcher Anlagen. Umfassende Infos einzuholen lohnt sich also heuer ganz besonders - zusätzlich zu diesen maximal 1.500 Euro Fördergeld kommen unter Umständen dann auch noch Unternehmensaktionen und eventuelle Landesförderungen dazu.
So läuft es ab
Der Förderantrag muss vor (!) Baubeginn bzw. Liefertermin, jedenfalls jedoch vor dem 30.6. 2011, bei der Zentrale einer Bausparkasse einlangen. Ab dem 21. Februar sind umfassende Infos und Richtlinien auf den Websites der Bausparkassen und der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) abrufbar.
Am 1. März fällt der Startschuss für die Einreichung von Förderungsanträgen. Die Verbesserung der Energieeffizienz muss mittels des Energieausweises nachgewiesen werden. Das heißt: Die Erstellung eines Energieausweises ist eine wichtige Basis des Förderungsantrages.
Tipp: Wer ein Sanierungsprojekt plant und noch keinen Energieausweis hat, sollte sich möglichst rasch darum kümmern! Experten rechnen mit einem Run und daraus möglichen Energieausweis-Engpässen. Mit dem Einreichen der Förderungsanträge sollte jedoch nicht zu lange gewartet werden, da die Fördermittel voraussichtlich vor dem Ende der Einreichfrist am 30.6.2011 ausgeschöpft sind.
Die Förderformulare gibt es bei den Bausparkassen, auch die Einreichung erfolgt dort - wobei grundsätzlich jede Bank entweder selbst auch als Bausparkasse fungiert oder mittels eines Vertrages mit einer Bausparkasse als solche tätig ist.
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