Bislang 16 Anträge

Pauschal 1305,50 € als Entschädigung für Impfopfer

Österreich
08.06.2021 13:10

16 Impfopfer haben laut einem Zeitungsbericht bislang in Österreich nach einer Corona-Immunisierung einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Es handle sich demnach um Langzeitgeschädigte und Hinterbliebene von Verstorbenen. Patientenanwälte bezeichnen die Geldleistung von pauschal 1305,50 Euro allerdings als einen „Tropfen auf den heißen Stein“.

Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ erklärte, würden alle 16 Anträge derzeit bearbeitet werden. Darunter befinde sich auch der tragische Fall einer 49-jährigen Krankenschwester, die - wie berichtet - im Waldviertel nach einer Corona-Immunisierung mit dem Impfstoff von AstraZeneca an einer Gehirnvenenthrombose gestorben war. Mit Verweis auf Zahlen des Gesundheitsministeriums stammen die Entschädigungsforderungen mit Stand Ende Mai von vier Impfgeschädigten aus Niederösterreich, drei aus Tirol, je zwei aus Wien, Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg sowie einer Person aus dem Burgenland.

Die Betroffenen bzw. die Hinterbliebenen hatten beim zuständigen Ministerium um eine Entschädigung angesucht, wie die „SN“ berichteten. Sind bei einem Patienten keine schweren Dauerfolgen entstanden, sieht das Impfschadengesetz eine einmalige Pauschalleistung von 1305,50 Euro vor. Für jeden Tag, an dem ein stationärer Aufenthalt notwendig war, erhöht sich die Pauschale um ein Dreißigstel der höchsten Pflegezulage nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, wie es im Bericht weiter heißt. Macht also dann einen Tagessatz von 106,90 Euro. Ist das Opfer nicht mehr erwerbsfähig, gibt es zudem wiederkehrende Geldleistungen in Form einer Versehrtenrente. Für Hinterbliebene werden Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente gezahlt.

Nur geringe Entschädigungssumme
Dem Bericht zufolge sieht das Impfschadengesetz vor, dass Betroffene bei ihrem Antrag auf Schadenersatz „kein Verschulden“ nachweisen müssen. Vielmehr genüge „ein ursächlicher (zeitlicher) Zusammenhang zwischen Impfung und erlittenem Schaden“. Weil es sich aber um ein Verwaltungsverfahren handle, habe das ganze einen großen Nachteil für Betroffene: Die Entschädigung fällt gering aus und wird per Bescheid abgelehnt oder anerkannt.

„Die Zusicherung der Republik zielt darauf ab, dass man bei einer empfohlenen Impfung im Schadensfall finanziell abgesichert ist. Sie ist kein Schadenersatz, sondern mehr oder weniger ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärte Michael Prunbauer, stellvertretender Patientenanwalt in Niederösterreich, gegenüber dem Blatt. Fazit: Die Patientenanwälte beobachten derzeit genau, ob diese Entschädigung durch die Republik nicht zu gering ist.

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