Einen Schritt weiter in Richtung Normalität: Am Mittwoch treten zahlreiche Lockerungen in Kraft. Neben der Öffnung der Gastronomie sind etwa auch wieder Veranstaltungen und Zusammenkünfte erlaubt - jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen.
Von der Musikprobe über Vereinstreffen bis hin zu Feierlichkeiten: Für Veranstaltungen bzw. Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen gelten neben den üblichen Regelungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes, für das die jeweilige Gemeinde zuständig ist, ab Mittwoch auch epidemierechtliche Vorschriften des Bundes. So ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Zusammenkünften von elf bis 50 Personen eine Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörden vorgesehen. Veranstaltungen ab 51 Personen seien bewilligungspflichtig, informiert das Land.
„Frühzeitig ansuchen“
„Die Bezirksverwaltungsbehörden ersuchen, Veranstaltungs-Anzeigen und -Ansuchen bestmöglich auf elektronischem Weg einzubringen. Vonseiten des Landes Tirol werden Veranstalter solcher Zusammenkünfte darauf hingewiesen, dass die Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde frühzeitig vorgenommen werden sollte“, erklärt Landesamtsdirektor Herbert Forster.
Regeln für Veranstaltungen und Treffen - Elf bis 50 Personen
Regeln für Veranstaltungen und Treffen - ab 51 Personen
Ausnahme für Begräbnisse, berufliche Treffen und Co.
Bestimmte Zusammenkünfte sind von der Anzeigepflicht ausgenommen. „So müssen etwa Begräbnisse, Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind, Zusammenkünfte in nicht öffentlichen Sportstätten sowie Zusammenkünfte zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken nicht angezeigt werden“, so das Land weiter.
Bei Begräbnissen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Personenanzahl ist nicht limitiert. Eine FFP2-Maske ist innen verpflichtend zu tragen, im Freien wird sie empfohlen.
Kontrollen durch Tiroler Polizei
Überwacht wird die Einhaltung dieser Bestimmungen von der Polizei. Dazu Landespolizeidirektor Edelbert Kohler: „Nachdem die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre und die Öffnungsverordnung wesentliche Erleichterungen für die Bevölkerung aber auch für die Arbeit der Polizei gebracht haben, ergeben sich für uns andere Schwerpunkte, die wir mit den Gesundheitsbehörden abstimmen werden.“ Neben der Überwachung der neuen Sperrstunde in den Gastronomiebetrieben und den Kontrollen im öffentlichen Raum werde man „im besonderen Maße die Beachtung der Regelungen rund um Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Auge behalten.“
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