Thema Anleihen
Eines gleich vorweg: Wenn du bis zum 30.9.2011 eine Anleihe als Einzeltitel – also nicht in Form eines Fonds – erwirbst, fällt sie nach wie vor unter die alte steuerliche Regelung. In dieser Kategorie greift die neue Steuer nämlich erst für Käufe nach dem 1.10.2011. Anleihen sind weiters sicher jene Veranlagungskategorie, in der du die Veränderungen am wenigsten spüren wirst. Die Kuponzahlungen waren und bleiben mit 25 Prozent KEST besteuert. Lediglich bei Käufen von Anleihen unter pari (also einem Kurs unter 100 Prozent) werden die Gewinne auch von der 25%igen Kursgewinnsteuer erfasst. Kaufst du also eine Anleihe bei 98, so werden 0,5% als Steuer bei der Tilgung abgeführt, du hast weiterhin einen Ertrag von 1,5%.
In Zukunft werden Nullkuponanleihen – also jene, bei denen der gesamte Kupon am Ende der Laufzeit als Differenz auf den Kurs 100 ausgezahlt wird – wieder attraktiver werden, da es hier zu einem Steueraufschub kommt. Auch Wohnbaubankanleihen werden attraktiv bleiben, da die ersten vier Prozent des Kupons von der KEST befreit bleiben. Einziger Unterschied neben der Besteuerung von Kursgewinnen: Die Absetzbarkeit im Rahmen der Sonderausgaben entfällt hinkünftig.
Anleihenfonds
Auch bei Anleihenfonds wird die neue Steuer keine dramatischen Auswirkungen haben, da diese einen Großteil ihrer Erträge aus Kuponzahlungen erwirtschaften und diese von jeher mit 25 Prozent KEST besteuert waren. Die Erträge aus Kursgewinnen spielen in der Regel eine untergeordnete Rolle. Auch bisher mussten 20 Prozent der Kursgewinne auf Fondsebene mit 25 Prozent KEST versteuert und auf Fondsebene abgeführt werden. Dieser Satz wird bis 2014 auf 60 Prozent angehoben – trifft somit auch Anleger nach der "alten" Steuerregelung. Der Anleger, der nach der neuen Steuerregelung investiert, zahlt nur mehr eine Differenzsteuer auf die 25 Prozent, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Du kannst also weiterhin auch auf Anleihenfonds setzen, die in interessante Branchen bzw. höherverzinste Anleihenkategorien wie etwa Unternehmensanleihen oder – spekulativer – in Wachstumsländern sowie fremden Währungen investiert sind.
Immobilienfonds
Auch bei offenen Immobilienfonds bieten sich interessante Chancen, da hier die Besteuerung auf Fondsebene durch die neue Steuer unberührt bleibt, daher die Erträge im Fonds nicht gemindert werden und nur die Kursgewinne seitens des Anlegers besteuert werden. Als Beimischung in ein Portfolio sind Immobilienfonds daher eine Überlegung wert.
Zertifikate
Bei Zertifikaten greift wie bei Anleihen die neue Steuerregelung erst für Käufe ab dem 1.10.2011 – du kannst somit noch die ersten neun Monate des Jahres nutzen, um zu investieren. Weiters interessant: Alte Zertifikate, deren Emissionsvolumen seit 1.August 2005 geschlossen ist, das heißt, die eine begrenzte Anzahl von Anteilen umfassen, kannst du auch nach dem 30.9. über den Sekundärmarkt zur alten steuerlichen Regelung erwerben.
Versicherungen
Auch Einmalerläge bei Versicherungen sind eine Überlegung wert. Die Laufzeit wurde zwar per Gesetz auf 15 Jahre ausgedehnt, doch die Besteuerung für dich als Anleger bleibt bei vier Prozent Versicherungssteuer – im Hintergrund läuft jedoch sehr wohl auch die neue Besteuerung mit, und zwar bei jenen Investments, die die Versicherung tätigt.
Aktien und Aktienfonds
Bei Aktienfonds werden die Auswirkungen am deutlichsten spürbar sein, doch bietet dieses Investment einfach weiterhin die größten Ertragschancen, weshalb Experten davon ausgehen, dass auch diese Kategorie unter der neuen Besteuerung nicht nachhaltig leiden wird.
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