Auf den Tag genau vor hundert Jahren hat der Salzburger Landtag die Landesverfassung beschlossen, die in ihren Grundzügen noch heute in Kraft ist. Das entsprechende Gesetzblatt zum „Grundfundament unseres Zusammenlebens“ wurde am 28. April 1921 ausgegeben.
57 Artikel hat die aktuell gültige Salzburger Landesverfassung aus dem Jahr 1921. Grundlegend modernisiert wurde sie zuletzt 1999, unter anderem mit der Abschaffung des bis dahin geltenden Proporzsystems in der Regierung. Seit 2005 darf mit 16 Jahren gewählt werden. Jüngste Änderungen betrafen 2017 die Einzelwahl von Regierungsmitgliedern nach einer öffentlichen Befragung, 2016 wurden ein Bürgerinnen- und Bürgerrat geschaffen sowie der Jugendlandtag verankert, seit 2013 gibt es das Spekulationsverbot. Die Kontrollrechte des Landtags wurden insbesondere seit den 1980er-Jahren schrittweise ausgebaut, 1993 folgte die Einrichtung des unabhängigen Landesrechnungshofs. Im Verfassungsrang stehen zahlreiche weitere Gesetze oder Teile davon, zum Beispiel das komplette Stadtrecht der Landeshauptstadt.
Die Salzburger Landesverfassung startete übrigens mit einer formalen Besonderheit: von ihr gibt es zwei Fassungen. Die erste vom 28. April 1921 trägt die Unterschriften des damaligen Landeshauptmanns Oskar Meyer und seiner drei Stellvertreter, 20 Tage später datiert ist eine zweite Fassung mit Meyers Unterschrift und jener des Landesamtsdirektors, also des obersten Beamten der Verwaltung. Hintergrund könnte ein juristischer Einwand gegen die Kundmachungsform der Erstfassung gewesen sein, und man wollte auf Nummer sicher gehen, um nicht mit einer ungültigen Verfassung zu starten.
Den „Hunderter“ der Salzburger Landesverfassung begleitet auch eine Ausstellung über das Entstehen, die Bedeutung und die Entwicklung der Verfassung sowie Personen und Persönlichkeiten, die das Land auf ihrer Grundlage geprägt haben. Online unter: www.salzburg.gv.at/verfassung
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