Gesetzesänderung

Land Tirol zieht Lehren aus Abreise-Chaos

Tirol
11.04.2021 13:00
Lawinen, Hochwasser, Muren, Felsstürze, Unwetter: Tirol kennt derartige Katastrophen. Die Pandemie hingegen – diese Katastrophe war für die Tiroler Behörden neu. Der unabhängige Expertenbericht sieht im Fall Ischgl folgenschwere Fehleinschätzungen. Nun liegt der Gesetzesentwurf zur Änderung des Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes vor, damit sich die Fehler nicht wiederholen.

Obwohl die Behörden damals bekanntlich „alles richtig“ gemacht haben, hat man sich nun entschlossen, einige Empfehlungen des Expertenberichtes zum „Management der Covid-19-Pandemie Tirol“ in der Gesetzesänderung zu berücksichtigen. Mit diesen Änderungen könnten die Behörden zukünftig „alles noch richtiger zu machen“.

Evakuierungspläne
Ein prägnanter Punkt ist die Abreise von Touristen im Krisenfall. Im Bericht hieß es dazu: „Auch wenn (...) nur mehr zwischen 7000 und 8000 Gäste im Paznauntal anwesend waren, verursachte dieser Umstand dennoch bis zu 15 km lange Staus. Personen, bei denen zumindest der Verdacht einer Infektion bestand, waren in Fahrgemeinschaften und Autobussen zusammengedrängt.“ Eine Gesetzesänderung sieht nun Planungsmaßnahmen zur Evakuierung von Personen vor.

Datenfreigabe
Im Katastrophenfall sollen Beherbergungsbetriebe verpflichtet werden, die Daten der Gäste herauszugeben. „Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die Behörde in einigen Fällen (vor allem bei einer Evakuierung) auf eine Kommunikation mit den Betroffenen angewiesen ist“, heißt es in der Erklärung dazu.

Was sich ändern soll:
- Verpflichtende Vorkehrungen für ein „Krisenmanagement“.
- Verpflichtung zur Aufnahme von Regelungen zur Dokumentation und Protokollierung von Beschlüssen in die Geschäftsordnung der Einsatzleitung.
- Ergänzung um Planungsmaßnahmen zur Evakuierung von Personen.
- Schaffung einer Grundlage zur länder- und staatsübergreifenden Zusammenarbeit von Feuerwehren.
- Ermöglichung von Kundmachungen im Internet.
- Schaffung eines Gesetzes zur Auskunftsverpflichtung durch Inhaber von Beherbergungsbetrieben.

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