Während Sabine Prügger auf Nadeln saß, musste sie Angehörige vorerst vertrösten. „Wir wissen immer noch nicht, wie die Verordnung ausschaut. Es gibt weder vom Bund noch vom Land dazu Infos“, sagt die Leiterin vom Seniorenwohnhaus Oberndorf. So ging es vielen Heimen, denn die neue Verordnung kam ohne Info versteckt über die Ministeriums-Homepage. Ab sofort dürfen vier Besuche statt bisher zwei pro Woche empfangen werden.
Es wäre nett, wenn wir einen Tag vorher informiert werden. Die Besuchskoordination wird eine Herausforderung für uns, aber für die Bewohner und Angehörigen ist das begrüßenswert. Der Test ist für viele nach wie vor eine Hemmschwelle.
Sabine Prügger leitet das Seniorenwohnhaus in Oberndorf
Für das Personal bedeutet das mehr Aufwand, weiß Christoph Baumgärtner von den Seniorenhäusern der Stadt Salzburg: „Natürlich ist es bei einem großen Haus mit 200 Bewohnern eine Herausforderung, bei vier Besuchen pro Bewohner den Überblick zu behalten und alle zu koordinieren.“
Lockerung ist „Schritt in die richtige Richtung“
Einfacher wäre es, die Besuchsbegrenzung ganz aufzuheben. Immerhin gelten nach wie vor ohnehin strenge Test- und Maskenpflicht bei Besuchen. Das fordert auch Christian Berger von der Erwachsenenvertretung Salzburg. Die Lockerung sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber: „Unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen gehören die Beschränkungen aufgehoben.“
Alles in allem überwiegt aber die Erleichterung. So auch bei Anton Bielak, Leiter vom Seniorenheim Schwarzach: „Die Lockerung wird absolut positiv aufgenommen. Wir haben bei einigen Bewohnern schon gemerkt, dass sie massiv abgebaut haben, weil ihnen der soziale Kontakt abgeht.“
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).