Eine im Krankenstand befindliche Soldatin wird von Militärpolizisten mit Gewalt festgenommen. Nicht nur war die Amtshandlung laut Höchstgericht rechtswidrig, die Frau wurde von der Staatsanwaltschaft sogar wegen Widerstands angeklagt - und nun freigesprochen.
„Ich hatte Angst und dachte, sie bringen mich um“, hatte die Soldatin der „Krone“ im September 2019 den Vorfall in der Grazer Belgier-Kaserne geschildert: Damals war die unter psychischen Problemen leidende Frau laut ihrer Schilderung von mehreren Militärpolizisten stundenlang und unter Anwendung von Gewalt festgehalten worden. Sie hatte sich auch versucht, zu wehren, erzählte sie. Ihr Anwalt Jörg Dostal erstattete auch umgehend Anzeige.
Laut Gutachter war sie in einem Ausnahmezustand
Doch die Staatsanwaltschaft Graz klagte nicht die Militärpolizisten, sondern die Frau an: Demnach hätte sich die eher zierliche Soldatin gegen ihre groß gewachsenen Kollegen gewehrt - also Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Nach einem Richterwechsel wurde nun am Landesgericht Graz zum zweiten Mal verhandelt.
Die Soldatin wurde dabei freigesprochen, berichtet Dostal: „Ein Gutachter hatte erklärt, dass sich die Angeklagte in einem Ausnahmezustand befunden hatte. Sie war ja vorher auch schon im Krankenstand.“ Laut dem Experten war sie damals auch nicht zurechnungsfähig. Und sie gilt auch nicht als gefährlich.
Ankläger kündigte Berufung an
Dostal betonte, dass die Festnahme vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Die Staatsanwaltschaft aber legte Rechtsmittel ein - ergo: nicht rechtskräftig.
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