Details nun fix

Tests „einziger Weg, die Skigebiete offenzuhalten“

Tirol
15.02.2021 17:15

Am Montagnachmittag hat das Land Tirol die Verordnung nachgereicht, mit der die seit Montag geltende Testpflicht für die Tiroler Skigebiete geregelt werden. Demzufolge müssen jene Wintersportler einen negativen Corona-Test vorweisen, die unmittelbar vor Betreten einer Skipiste eine Liftanlage benützen - Tourengeher betrifft dies also nicht. Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler versteht den Unmut der Bevölkerung, wie er sagt, betont aber: „Nur so ist es gelungen, das Gesundheitsministerium davon zu überzeugen, die Skigebiete für die Tirolerinnen und Tiroler weiter offenzuhalten.“

„Obwohl die Clusteranalysen der AGES zeigen, dass es so gut wie keine Fälle gibt, wo die Ansteckung beim Skifahren passiert ist, kommen wir mit der nunmehrigen Verordnung den Forderungen des Gesundheitsministeriums nach“, wird Geisler, der auch Sportreferent ist, in einer Aussendung des Landes Tirol zudem zitiert. Der Preis für den Sport in der Natur „ist das Testen“, so Geisler, der sich bei den Tiroler Seilbahnunternehmen „aufrichtig“ bedankte, „die die Lifte allen voran für die einheimische Bevölkerung geöffnet haben, obwohl Corona-bedingt wirtschaftliche Einbußen verzeichnet werden“.

Erste Skigebiete stellten Betrieb bereits ein
Zwei Skigebiete beugten sich allerdings jüngst der Test-Verschärfung. Die Bergbahnen Sölden preschten am Montag vor und gaben bekannt, dass der Skibetrieb bis auf Weiteres eingestellt werde, wenig später zog das Skigebiet „Steinplatte“ im Tiroler Unterland nach. Weitere Gebiete könnten folgen - vor allem nach Bekanntgabe der Regierung am Montagnachmittag, wonach es bis Ostern zu keinen weiteren Öffnungsschritten kommen werde.

Wohnzimmer- und „Nasenbohrertests“ gelten nicht
Wer dennoch in Tirol auf die Skipiste will und kann, muss einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können - Selbsttests gelten wie bei den erforderlichen Nachweisen beim Gang zu Friseur & Co. nicht. Bei Kindern über zehn Jahre reichen auch die in den Schulen vorgenommenen sogenannten Nasenbohrertests nicht.

Bereits bekannt war, dass Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, keinen negativen Corona-Test, dafür aber eine ärztliche Bestätigung brauchen. Kontrolliert werden soll die Verordnung stichprobenartig von der Polizei sowie den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes von den Gesundheitsbehörden.

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