„Blitz-Verordnung“

Testpflicht fegt die Tiroler Skipisten leer

Tirol
16.02.2021 08:29

Auch die Bergbahnen in Tirol erfuhren erst Sonntagabend von der neuen Verordnung für die Skifahrer. Sölden und die Waidringer Steinplatte zogen die Reißleine und schließen, andere könnten lange vor Ostern folgen.

Diese Pandemie hat uns gelehrt, dass man sich ständig auf neue Regeln einstellen muss – doch dass eine Verordnung sprichwörtlich über Nacht in Kraft tritt, ist eine besondere Pointe. So passiert mit der Bestimmung, dass alle Personen, die Skipisten während der Betriebszeiten nutzen, ein maximal 48 Stunden altes negatives Covid-Testergebnis mit sich führen müssen (PCR, Antigen). Kinder unter zehn Jahren sind ausgenommen. Ebenso jene Personen, die in den vergangenen sechs Monaten bereits mit dem Coronavirus infiziert waren.

Eine Nacht Zeit, bis die neuen Regeln gelten
Zugegeben, als eine weitere Anti-Corona-Maßnahme schwirrte dies seit gut einer Woche über die Schreibtische der prüfenden Juristen, doch die Medienaussendung kam plötzlich am Sonntag um 17.39 Uhr. Tirols Bergbahnen wurden – noch ein wenig später – vom Fachverband informiert. Kaum Zeit, um das Personal einzuweisen oder Hinweise an die Gäste anzupassen. Zunächst herrschte sogar Verwirrung, ob auch die Bergbahn-Mitarbeiter einen negativen Test haben müssen (letztlich geht es aber nur um die Sportausübung).

Großteils Genesene und vorerst „Ahnungslose“
Wie lief der Skibetrieb an einem Rosenmontag, wo stets Menschenschlangen vor den Liften standen? Bei der Pöglbahn in Inneralpbach stoßen wir auf Pensionist Bert (79) aus Alpbach, der einem von etwa 30 geparkten Autos entsteigt: „Ich hatte schon Corona, bis Mai gilt die Bescheinigung, die ich mir vom Hausarzt geholt habe.“ Gleich darauf gibt sich ein einheimisches Paar völlig überrascht, als wir es auf die neue Regel ansprechen. Skifahren gehen sie dann trotzdem.

Liftpersonal nicht für die Kontrollen zuständig
Ortswechsel nach Kaltenbach. Zu Skifahrer Martin aus Strass: „Kurz vor 9 Uhr waren zehn Autos da, in der Gondel und auf den Pisten war ich allein.“ Auch Martin hatte bereits Corona, die Bestätigung brauchte er gegenüber dem Liftpersonal nicht. Vom Land wurden „stichprobenartige Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden“ angekündigt. Verhängt werden Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro. Die Behörde behält sich aber im Zuge eines Strafverfahrens eine weitere Beurteilung vor. Indessen sehen einige Tiroler Skigebiete (Sölden, Steinplatte Waidring) keinen Sinn mehr, sie sperren zu.

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