Ein Salzburger (60) hat sich am 8. November mit dem Coronavirus infiziert. Nachdem er einen Quarantäne-Bescheid erhalten hatte, ging er kurz vor die Tür, um seinen Müll wegzuschmeißen. Dabei traf er auf eine Nachbarin. Folge: Strafantrag, nun der Prozess im Landesgericht Salzburg und eine nicht rechtskräftige Bewährungsstrafe.
„Der Angeklagte hat die Wohnung verlassen, um den Müll zehn Meter vor der Haustür zu entsorgen“, referierte der Staatsanwalt im Landesgericht Salzburg und ortete eine Gefährdung anderer Menschen durch übertragbare Krankheiten. Der Salzburger hatte sich damals wenig dabei gedacht: „Ich wollte nur den Müll runtertragen, weil der schon zu stinken angefangen hat. Nur runter und wieder rauf.“
Nachbarin war aus Sorge um ihren Mann wütend
Doch dabei traf er eine Nachbarin. „Die Frau hat geschimpft“, schilderte er der Richterin Anna Sophia Geisselhofer. Die Nachbarin war nämlich in Sorge um ihren schwer kranken Mann: „Es hat mich richtig entsetzt“, meinte sie kurz.Als Zeugin musste sie aber nicht aussagen, da der Angestellte seinen Fehler einsah und sich entschuldigte.
Geisselhofer verkündete einen Monat auf Bewährung und machte klar: „Wenn sie wieder Corona haben, und wieder den Müll rausbringen, dann müssen sie ins Gefängnis.“ Nicht rechtskräftig.
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