Steirer verurteilt

Obst und Feuerwerke: Millionen Euro hinterzogen

Steiermark
05.02.2021 09:26

Ein Steirer soll über Jahre hinweg mit Obst- und Feuerwerksständen rund 1,7 Millionen Euro an Umsatzsteuer und mehr als eine Million Euro an Einkommenssteuer hinterzogen haben. Laut Finanzministerium ist er nun zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Fall war 2017 in der Obersteiermark aufgeflogen. Der Beschuldigte hatte seine Verkaufsstände aber in der gesamten Steiermark betrieben.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte 2017 eine routinemäßige Überprüfung des Finanzamtes Judenburg-Liezen bei drei Einzelunternehmern, die Obst und Feuerwerke bei Ständen verkauften. „Dabei kam der Verdacht auf, dass diese zwar gegenüber der Abgabenbehörde als Betreiber des eigenen Gewerbebetriebes in Erscheinung traten, die Abwicklung des laufenden Geschäfts aber jeweils unter massiver Einflussnahme einer weiteren Person, nämlich des verurteilten Haupttäters, stattfand“, hieß es seitens des Finanzamts.

„Gröbste Mängel“
Schon die erste Überprüfung habe „gröbste Mängel“ zutage gebracht: „Abgesehen von massiven Buchführungsfehlern wurden auch erhebliche Kalkulationsdifferenzen aufgedeckt.“ Es wurden weitere Ermittlungen gestartet, darunter auch Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen. Dabei konnte der Aufenthaltsort des Haupttäters ausgeforscht werden.

Durch Einvernahmen von Beschuldigten und Angestellten sei bewiesen worden, dass der Abgabenbetrug im Jahr 2009 begonnen und bis 2018 fortgesetzt wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass der Verdächtige der „faktische Machthaber in allen Unternehmen war und nur ,Strohmänner‘ als Geschäftsführer vorgeschoben hatte“.

Urteil laut Gericht rechtskräftig
Neben den Beweisen für den Steuerbetrug wurden auch Drogen bei den Hausdurchsuchungen sichergestellt. Bei 16 Obstständen wurde Bargeld im Wert von mehreren Tausend Euro beschlagnahmt. Der Verdächtige war in Untersuchungshaft und wird nun wohl noch länger im Gefängnis bleiben müssen. Seine Beitragstäter fassten bedingte Freiheitsstrafen zwischen 15 und 24 Monaten aus und nahmen das Urteil bereits an.

Neben den Haftstrafen müssen auch die Steuern nachgezahlt werden. Laut Landesgericht Leoben ist das Urteil mittlerweile sogar rechtskräftig.

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