Täter filmten mit

Übertriebener „Scherz“ führte zu Strafprozess

Wien
02.02.2021 19:53

Sie wollten nur einen Streich spielen, sagen die Angeklagten. Ein „Prank“ sollte es sein. So wie in Filmen im Internet, deren Zugriffszahlen in die Millionen gehen. Im konkreten Fall haben die Männer übertrieben: Was sie machten, war schlicht Freiheitsberaubung.

Laut Anklage wurde das Opfer wegen Konflikten um ein Mädchen - der Cousine des Hauptangeklagten (19) - in eine Wiener Wohnung gelockt, gefesselt und gequält. Er habe Todesängste durchgemacht, sagte der Zeuge. Doch die Verteidiger Rudolf Mayer und Roland Friis wollen diesen Eindruck zurechtrücken: „Das ist eine Jugendmode, ein Unsinn. Unsere Mandanten geben zu, dass sie sich einen idiotischen Scherz, einen ,Prank‘, geleistet haben.“

Mit Kabelbindern wurden dem 18-jährigen Opfer die Hände am Rücken gefesselt. Er konnte sich zunächst befreien, wodurch die Burschen dem Freund schlussendlich mit Klebeband Hände und Füße fixierten. Die jungen Männer stülpten dem Opfer einen Mistsack über den Kopf, wodurch der 18-Jährige glaubte zu ersticken. „Erzähl die Wahrheit, was hast du gemacht mit meiner Cousine?“, schrie der Erstangeklagte laut dem Gefesselten. Das Opfer sollte eigenen Angaben zufolge in einem Video gestehen, das er mit der jungen Frau Sex hatte.

„Du beleidigst meine Ehre. Du verunreinigst mein Blut“, zitierte das Opfer im Zeugenstand die Worte des Erstangeklagten. Dieser wies dies zurück - es sei vielmehr ein Vorwand für den „Prank“ gewesen. Dass die beiden liiert seien, habe ihn nicht gestört. Die Mitglieder der Clique hätten sich nämlich immer wieder gegenseitig Streiche gespielt. Diesmal aber, so die Burschen vor Gericht, hätten sie „wirklich übertrieben“ - das Ganze auch noch zu filmen, sei „eine idiotische Jugendmode heutzutage".

Tatsächlich sind „Pranks“ (Scherze) auf YouTube ein Renner. Es gibt Filme mit fast 200 Millionen Zugriffen. Die nicht rechtskräftigen Urteile: 18 Monate bedingt für drei Angeklagte, sechs Monate bedingt für den vierten. Alle vier Angeklagten nahmen die Entscheidung an, die Staatsanwaltschaft kündigte allerdings Berufung an.

Kronen Zeitung/krone.at

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