Heute trat Petronela T. (32) wieder im Landesgericht Salzburg vor die Geschworenen und beteuerte erneut ihre Unschuld. Das Gericht hatte zuletzt einen Mord verneint und auf Körperverletzung mit Todesfolge entschieden. „Meine Mandantin ist unschuldig“, so Verteidiger Kurt Jelinek weiterhin. Drei Tage lang soll der Prozess dauern.
Der Prozess gegen die Ehefrau eines Salzburger Promi-Wirtes, die den Mann am 3. März 2019 im Pongau mit einem Messer getötet haben soll, ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wieder aufgerollt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte im Juli 2020 das erstinstanzliche Urteil vom 4. Dezember 2019 wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und die unbedingte Freiheitsstrafe von acht Jahren aufgehoben. Die 32-Jährige beteuerte auch heute erneut ihre Unschuld.
Nächtlicher Streit eskalierte
Die bisher unbescholtene Rumänin soll den Betreiber eines Hotels und einer Apres-Skihütte während eines nächtlichen Streits in der Hotelküche mit einem Messerstich getötet haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat sie wegen Mordes angeklagt. Im ersten Prozess erklärte die Frau wie auch heute, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während des Streits in der Hotelküche habe ihr 57-jähriger Mann ihre Hand genommen, in der sie ein Messer zum Zubereiten einer Jause gehalten habe, und das Messer gegen seinen Oberkörper gerichtet, um sie zu erschrecken. Sie habe den Stich in die Brust nicht bemerkt. Verteidiger Kurt Jelinek plädierte auf Freispruch.
Die Geschworenen verwarfen damals die Mordfrage und sahen in der Tat eine absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die damalige Aufhebung des Urteils wurde damit begründet, dass die Eventualfrage der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge nicht zugelassen hätte werden dürfen, da im Prozess der Aspekt der Körperverletzung im Beweisverfahren nicht zur Sprache kam.
War es wirklich ein Versehen?
Die Argumente der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers blieben auch im wiederholten Prozess heute gleich. Wenn jemand ein 26 Zentimeter langes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimeter mit einer heftigen Bewegung in den Brustbereich eines anderen steche, also dorthin, wo sich lebenswichtige Organe befinden, dann nehme man in Kauf, dass das Opfer tödliche Verletzungen erleidet, erklärte Staatsanwältin Elena Haslinger. „Für die Begehung des Mordes genügt ein bedingter Vorsatz.“ Der linke Lungenlappen und der Herzbeutel des Wirtes seien durchstochen worden. Der Mann sei an den inneren Verletzungen gestorben. Die Ehefrau sei die Begünstigte von Lebensversicherungen des Gastronomen in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen, gab die Staatsanwältin noch zu bedenken.
Verteidiger Kurt Jelinek beantragte in seinem Eröffnungsplädoyer erneut einen Freispruch für die Angeklagte. „Sie ist unschuldig. Es gibt kein Motiv. Ihr Mann war alles, was sie in ihrem Leben gehabt hat.“ Zu dem Beziehungsstreit sei es nach einem langen Arbeitstag gekommen, beide hätten zuvor Alkohol und der Wirt auch Kokain konsumiert, um die Gäste bei Laune halten zu können. Er sei eifersüchtig geworden, weil sich seine Frau noch mit einer Freundin in einer Bar treffen habe wollen. Da habe er das Messer, dass die Angeklagte in der Hand gehalten habe, hochgezogen und gegen sich gerichtet. Mit dieser Geste habe er seiner Frau nur Angst einjagen wollen, weil sie zuvor gesagt habe, sie wolle sich scheiden lassen. Einen Selbstmord habe der lebenslustige Mann aber nicht begehen wollen.
Er sagte: „es tut sehr weh“
„Er schnappt ihre Hand. Durch die Kombination mit Alkohol und dem Aufgewühltsein hat er das Messer zu fest gezogen“, meinte der Verteidiger. „Die beiden haben offenbar die Schwere der Situation nicht erkannt.“ Das Ehepaar habe noch circa zwei Minuten weiter gestritten, dann erst habe der Wirt sein schwarzes Gilet aufgerissen und es sei Blut am weißen Hemd zu sehen gewesen. „Als der Kellner in die Küche kam, sagte der Wirt, ‘Es tut sehr weh‘. Er hat aber nicht gesagt, seine Ehefrau war es“, erklärte Jelinek. „Man sticht nicht unter die Achsel, wenn man Böses tun will.“
Die zierliche Angeklagte entschuldigte sich zu Beginn ihrer Einvernahme durch die Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, für den Vorfall. „Es tut mir leid, was passiert ist. Mein Mann war alles was ich hatte. Er war meine große Liebe. Ich bekenne mich nicht schuldig.“ Zu Streitereien mit ihrem Mann sei es mehrmals deshalb gekommen, weil er sehr eifersüchtig gewesen sei und er sie kontrolliert habe. „Er hat mir oft versprochen, dass er sich ändern will. Ich wollte Kinder mit ihm und eine Familie haben.“
Scheidung stand im Raum
Bei dem Streit in der Hotelküche habe sie ihren Mann erstmals damit konfrontiert, dass sie sich scheiden lassen wolle. „In diesem Moment wollte ich gehen. Da hat er meine Hand gepackt und mich zu ihm gezogen. Ich dachte, dass er mir Angst machen will. Er sagte, ‘Lieber sterbe ich als dass ich dich mit einem anderen Mann sehe‘.“ Sie beide hätten nicht realisiert, was passiert ist. „Wir haben noch weitergeredet.“ Als er das Hemd aufgemacht habe, habe sie Blut gesehen und sich gedacht, es handle sich nur um einen Kratzer. Einen Stich habe sie nicht bemerkt.
Die vorsitzende Richterin konfrontierte die 32-Jährige mit dem Gerichtsgutachten, wonach der konkrete Sichtkanal mit ihrer Schilderung nicht vereinbar sei. „Es war so. Ich kann nur die Wahrheit sagen“, beteuerte die Angeklagte. „Ich wollte ihm niemals so etwas antun. Ich glaube nicht, dass er sich verletzen wollte.“
Der wiederaufgerollte Prozess am Landesgericht Salzburg ist für drei Tage anberaumt worden. Am kommenden Donnerstag soll ein Urteil gesprochen werden.
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