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Weiterhin Diskussion über Gemeinderatssitzungen

Tirol
15.01.2021 16:00

Die Berichterstattung der „Tiroler Krone“ über den Rausschmiss eines Zuhörers aus einer Gemeinderatssitzung in Wenns war Anlass zu Diskussionen und Wortmeldungen. Unter anderem bezog LA Markus Sint (Liste Fritz) Stellung und spricht von bewusstem Ausschließen der Bürger von öffentlichen GR-Sitzungen.

Stein des Anstoßes ist die 38. Gemeinderatssitzung in Wenns am 17. Dezember. Damals galt eine Ausgangssperre ab 20 Uhr. Genau zu dieser Zeit setzte Bürgermeister Walter Schöpf den Beginn der Sitzung an. Der Bürger Werner Dobler – bekannter Kritiker des Dorfchefs – fand sich als Zuhörer ein und wurde von zwei Polizeibeamten aus der Sitzung hinauskomplimentiert.

„Der Bürgermeister hat den Beginn der Sitzung auf 20 Uhr gelegt, weil er keine Zuhörer will“, mutmaßt Dobler. „Das sehe ich auch so“, bestätigt LA Markus Sint von der Liste Fritz, „ich befasse mich mit der Thematik schon länger und habe recherchiert, dass insgesamt 35 Sitzungen zuvor bereits um 19 Uhr begannen“. Er habe LH Günther Platter (ÖVP) gebeten, im Sinne der Bürger mit Schöpf darüber zu sprechen. „Wir hatten vorher eine umfangreiche Arbeitssitzung“, begründet BM Schöpf die Beginnzeit.

„Ausschluss bewusst“
Die Startzeit ist der eine, die Rechtslage der andere Aufreger. Denn diese sei sowohl für Dobler als auch für Sint und seine Juristen klar: „Laut Bundesverordnung ist die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen als Ausnahme aufgezählt. Ich weiß nicht, was es da herumzuinterpretieren gibt. Platter und Co. schließen somit Bürger bewusst von Gemeinderatssitzungen aus.“

Zitat Icon

Das war kein Ausrutscher des Bürgermeisters von Wenns, diese undemokratische Vorgangsweise war allen im Land bekannt.

Markus Sint (Liste Fritz)

Der Sturm der Entrüstung aller demokratisch gesinnten Kräfte im Land bleibe aus, das sei bedenklich. „Ich habe im Landtag dieses undemokratische Vorgehen in Wenns aufgezeigt und ersucht, dass man Schöpf von Seiten seiner ÖVP-Parteifreunde ins Gewissen redet“, so Sint weiter. Die Auslegung der Verordnung sei mit den Abteilungen Gemeinde, Verfassungsdienst, Gesundheitsrecht und Krankenanstalten sowie dem Bund abgestimmt, heißt es aus dem Büro Platters.

Hubert Daum, Kronen Zeitung

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