Zweites Mord-Urteil

Oma getötet: Nun 19 Jahre Haft und Einweisung

Niederösterreich
12.01.2021 14:20

In der Nacht auf den 23. März 2019 schlug und würgte ein mittlerweile 30-Jähriger in Niederösterreich seine im Bett liegende Großmutter. Er fügte ihr mit einem Klapp- und einem Küchenmesser zahlreiche Stiche und Schnitte zu, flüchtete und wurde in der Nacht darauf festgenommen. Für den Mord wurde der Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt - nicht rechtskräftig - diesmal zu 19 Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Vor Gericht stand der Beschuldigte in der Causa schon zum zweiten Mal.

Der Strafausspruch vom 17. Dezember 2019 - 20 Jahre Haft wegen Mordes - und die damals ebenfalls verhängte Einweisung wurden vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Der Beschuldigte hatte die 20 Jahre in Kombination mit dem Widerruf einer bedingt nachgesehenen Strafe von vier Monaten ausgefasst und damit also 20 Jahre und vier Monate im Gefängnis absitzen müssen. Damit überschritt das Geschworenengericht nach Ansicht des OGH allerdings die Strafbefugnis, die bei zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen bei exakt 20 Jahren endet.

Geschworene mussten über Schuldfrage nicht mehr beraten
Auch die am Dienstag verhängten 19 Jahre wurden als Zusatzstrafe ausgesprochen. Das gesamte Ausmaß beträgt damit 19 Jahre und vier Monate. Zur Disposition waren nur Strafe und die Einweisung gestanden. Über die Schuldfrage mussten die Geschworenen nicht mehr beraten. 

Angeklagter hielt Zustand „unbegründeter Wut“ für möglich
Die 75-Jährige war am 23. März vor zwei Jahren blutüberströmt in ihrem Häuschen im Bezirk Neunkirchen aufgefunden worden, nachdem Verwandte sich Sorgen gemacht und einen Schlüsseldienst verständigt hatten. In der folgenden Nacht wurde ihr Enkel im Bezirk Baden festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Der damals 29-Jährige wurde unter anderem durch mehrere DNA-Spuren belastet. Der Angeklagte hatte sich im Rahmen der Geschworenenverhandlung im Jahr 2019 nicht schuldig bekannt. Ein Handeln in einem Zustand „unbegründeter Wut“ hielt er dann aber doch für möglich.

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