20 Jahre Haft

Großmutter getötet: Schuldspruch und Einweisung

Niederösterreich
17.12.2019 18:29

Weil er seine Großmutter im März im Bezirk Neunkirchen in ihrem Haus getötet haben soll, ist ein Niederösterreicher am Dienstagnachmittag in Wiener Neustadt zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Staatsanwältin und der Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der österreichische Staatsbürger hatte in der Nacht auf den 23. März die im Bett liegende 75-Jährige im Schlafzimmer ihres Hauses in St. Valentin-Landschach im Bezirk Neunkirchen geschlagen, gewürgt und ihr zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt. Verwendet wurden dabei laut Anklage ein Klapp- und ein Küchenmesser. Die Frau wurde am Tag danach tot entdeckt. In der folgenden Nacht wurde der Mann im Bezirk Baden festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Er wurde unter anderem durch mehrere DNA-Spuren belastet.

Zunächst auf nicht schuldig plädiert
Der Angeklagte bekannte sich bei seiner Befragung am ersten Tag der Geschworenenverhandlung am Dienstag nicht schuldig. Ein mögliches Handeln in einem Zustand „unbegründeter Wut“ hielt er dann aber doch für möglich.

In Grafenbach (Bezirk Neunkirchen) wurde die Leiche einer 75-Jährigen in ihrem Haus gefunden. (Bild: APA/EINSATZDOKU.AT)
In Grafenbach (Bezirk Neunkirchen) wurde die Leiche einer 75-Jährigen in ihrem Haus gefunden.

„Buntes psychopathologisches Bild“
Im Mittelpunkt des Interesses stand am zweiten Prozesstag das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Manfred Walzl. Demzufolge leidet der 29-Jährige an einer Persönlichkeitsstörung sowie an einer paranoiden Schizophrenie. Die Schizophrenie sei zum Tatzeitpunkt in Remission gewesen - „das heißt, er hat keine Symptome mehr gehabt“, erklärte Walzl. In Summe liege beim Beschuldigten ein „buntes psychopathologisches Bild“ vor. „Ich gehe davon aus, dass die Zurechnungsfähigkeit nicht aufgehoben ist, allenfalls etwas vermindert“, fasste der Experte zusammen. Die für die Gefährlichkeitsprognose zuständige psychologische Sachverständige ortete beim 29-Jährigen ein deutlich erhöhtes Rückfallrisiko, auch „für ein schwereres Delikt“.

Nicht einverstanden mit den Expertisen zeigte sich Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Der Jurist beantragte die Einholung eines „weiteren Sachverständigengutachtens aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und der Psychologie“. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die vorliegenden Abhandlungen „nicht fachgemäß“ erscheinen würden. Der Antrag wurde vom Geschworenengericht abgelehnt.

Der Tatort - an einem idyllischen Ort inmitten eines gepflegten Gartens: Hier attackierte ein damals 29-Jähriger seine Großmutter. Für die 75 Jahre alte Frau kam jede Hilfe zu spät. (Bild: Zwefo)
Der Tatort - an einem idyllischen Ort inmitten eines gepflegten Gartens: Hier attackierte ein damals 29-Jähriger seine Großmutter. Für die 75 Jahre alte Frau kam jede Hilfe zu spät.

Einstimmiges Urteil
Das psychologische Gutachten sei für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch entscheidend gewesen, betonte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig, im selben Verhältnis wurde die Frage nach der Unzurechnungsfähigkeit verneint.

Bei der Strafbemessung wurden die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten sowie die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, als mildernd gewertet. Erschwerend wirkten sich laut Barwitzius unter anderem „die Brutalität der Tatbegehung“ und „die Gebrechlichkeit des Opfers“ aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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